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welche man als goͤttliches Recht forderte, ohnedieß zahlreich
genug waren. Da Abendmahlhalten ein Opfer seyn sollte,
so ließ man dieß Opfer Gott durch den Priester bringen, bald
fuͤr empfangene Wohlthaten, bald um Gott zu bewegen, der
Seele seiner Voraͤltern oder der Kinder, die im Fegfeuer
schmachteten, desto schneller sich zu erbarmen, bald um Regenwetter,
bald um Sonnenschein für die Feldfrüchte zu erbitten.
Der Priesier ließ sich seit dem Ende des achten Jahrhunderts
die Mühe bezahlen, welche er mit dem häufigen Mehhalten
hatte, und da die Messen schon im neunten Seculum
mit einem mal zu hunderten bestellt wurden, so mußte man
darauf denken, recht viele Messen an einem Tag lesen zu
können. Schade! die Kirchengesetze verboten, weiter als eine
zu lesen. Der Klerus erfand sich aber zu diesen Gesetzen die
Glosse, nur eine wo der Kelch getrunken wird, aber missa
Ssicca könnte nicht viel unkräftiger seyn als eine ganze Messe.
So wurden mehrere Messen den Tag über von einen Geisilichen
gelesen, und er trank in einer den Kelch für alle übrige.
Das Gepränge bei Haltung dieses Abendmahls oder
dieser Messen wurde denn doch immer ceremonienvoller, dem
Geisilichen lag daran, der Handlung den höchsten Grad der
Feierlichkeit und des unverständlichsten Geheimnisseszu geben.
Man nahm besonders seit dem Ende des neunten Jahrhunderts
nicht mehr bloß gemeines gesäuertes Brod, sondern ungesäuertes,
eigemlich einzig für diesen Endzweck gebacken, nach
einer besondern Form zugeschnitten, und immer kleiner zugeschnitten,
damit ja niemand von der kostbarsten Sache zu
viel empfange.
Wie bei der feierlichsten Handlung des öffentlichen Gottesdiensis
äußerliche, in die Sinne fallende, Pracht oft mit
einer recht ungeschickten Verschwendung den Werh oder den