Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1918. (45)

esetz  und  Verurduuigs  Bluh

für  das

FKönigreich  Bayern.

Nr.  45.
München,  den  10.  Juli  1918.
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Gesetz  vom  10.  Juli  1918  über  den  vorläufigen  Vollzug  des  Staatshaushaltsplaus  für  die  Jahre  1918  und  1919.—
Bekauntmachung  vom  6.  Juli  1918  wegen  Erhöhung  der  Entschädigung  der  Beamten  für  die  Benützun  von
Fahrrädern  bei  Dienstreisen.  —  Bekaunntmachung  vom  6.  Juli  1918,  betreffend  Anderung  der  AInlsO#  ½
zur  Eisenbahn-Verkehrsordnung  —  Auezug  aus  der  Adels  Matrikel  des  Königreichs.  Anlage

Gesetz  über  den  vorläufigen  Vollzug  des  Staatshaushaltsplans  für  die  Jahre  1918  und  1919

Tudwig  III.

von  Gottes  Gnaden  König  von  Bayern,  Pfahgraf  bei  Rhein,
Herzog  von  Bayern,  Franken  und  in  Schwaben  usw.  usw.

Wir  haben  nach  Vernehmung  Unseres  Staatsrats  mit  Beirat  und  Zustimmung
der  Kammer  der  Reichsräte  und  der  Kammer  der  Abgeordneten  in  Bezug  auf  die  vorläufige
Bestreitung  der  Ausgaben  des  Staates  und  ihre  Deckung  im  dritten  Vierteljahr  1918
beschlossen  und  verordnen,  was  folgt:

Art.  1.

Die  Wirksamkeit  der  Art.  1,  2  und  4  des  Gesetzes  vom  20.  Dezember  1917  über
den  vorläufigen  Vollzug  des  Staatshaushalts  für  die  Jahre  1918  und  1919  wird  auf
das  dritte  Vierteljahr  1918  erstreckt.

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