Full text : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1837. (3)

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Gartens,  Rettiche  im  Blumengarten,  Levkojen  und  Goldlack;  von  Unkräu—
tern  das  Hirtentäschel  mit  seinen  dreieckigen  Schötchen,  der  gelbe  Hederich,
der  den  Kelch  hebt,  und  der  Senf,  der  ihn  genkt  die  grüngelbe  Reseda  u.  s.  w

8.  Rosenblütige  Sträucher  und  Kräuter  mit  meist  gefiederten  Blättern,
5  spaltigem  Kelche,  20  und  mehr  dem  Kelche  vor  den  Kronenblättern  angehefteten
Staubfäden,  zahlreichen  vom  fleischigen  Fruchtboden  eingeschlossenen  Früchten-Wilde
  und  Gartenrosen,  wilde  und  Gartenerdbeeren,  Him=  und
Brombeeren.  Kern=  und  Steinobstträger  als  Unterfamilien:  Apfel,
Birne,  Pflaume,  Kirsche,  Eberesche  mit  roten  Früchten  und  Weißdorn
mit  roten  Mehlfäßchen.  Steinobstträger  sind:  Schwarzdorn  mit  den
herben  blauen  Schlehen,  Pfirsich  und  Aprikose,  Stachel=  und  Johannisbeere,
  letztere  aus  nur  5  Staubgefäßen.

9.  Schmetterlingsblütige  Kräuter  und  Holzgewächse  mit  5zähnigem
Kelche,  5  blättriger,  schmetterlingsartiger  Blumenkrone,  10  meist  in  2  Bündel
verwachsenen  Staubgefäßen  und  Samen  in  kklappigen,  einfächerigen  Hülsen:
Erbsen,  Bohnen,  Wicken,  Klee,  Luzerne,  Esparsette,  Linse,  die
dornige  Hauchechel,  die  weißblühende  Akazie,  der  hängende  Goldregen.

10.  Storchschnabelgewächse  mit  mehr  oder  weniger  geschnäbelter  Frucht:
Wiesenstorchschnabel  mit  blauer  Blüte,  Flachs  mit  himmelblauen  Blütchen,
die  Wolfsmilcharten  mit  ihrem  ätzenden  Milchsafte,  der  Kautschukbaum
in  Brasilien,  der  das  Hartgummi  liefert.

11.  Lippenblüter,  rachen=  und  lippenblütige  Gewächse  mit  vierkantigem
Stengel,  gegenständigen  Blättern,  quirlständigen,  meist  2lippigen  Blüten,  2  langen
und  2  kurzen  Staubgefäßen  und  Nüßchen  als  Früchten:  die  Unkräuter  Taubnesselarten,
  Günsel,  Gundermann;  die  Gewürzkräuter  Majoran,
Pfefferkraut,  Salbei.

12.  Rauh=  oder  Scharfblättler  mit  5  Staubgefäßen,  1  Stempel:  Vergißmeinnicht,
  Schwarzwurz,  Lungenkraut,  Hundszunge,  Natternkopf.

13.  Nachtschattengewächse,  meist  Giftpflanzen  mit  indelförmiger
Wurzel,  krautigem  Stengel,  wechselständigen  Blättern,  5  teiligem,  glockigem  Kelch
trichterförmigen  Blüten,  5  Staubgefäßen,  1  Stempel  und  Früchten  in  Kapseln
oder  Beeren.  Sie  wachsen  in  Feld  und  Wald  und  enthalten  ein  betäubendes  Gift,
das  in  der  Hand  des  Arztes  zur  Arznei  werden  kann:  Tollkirsche,  Bilsenkraut,
Stechapfel,  Nachtschatten,  schwarzer  und  bittersüßer,  Tabak,  Kartoffel.
Bl  14.  Glockenblumen-Gewächse:  Glockenblumen  mit  blauen,  glockigen

üten.

15.  Korbblüter,  krautig  mit  Milchsaft,  Blätter  wechselständig;  die  Blütchen
bilden  innerhalb  eines  gemeinsamen  Kelches  auf  demselben  Fruchtboden  einen
Blütenverein;  die  5  Staubbeutel  sind  zu  einer  Röhre  verwachsen,  Samen  und
Fruchthülle  innig  verwachsen,  Kelchsaum  als  Federkrone:  der  gelbe  Huflattich,
das  weiße  Gänseblümchen,  die  blaue  Kornblume,  der  Fel  e  Löwen—
zahn,  das  gelbe  Kreuzkraut,  die  weiße  und  gelbe  Kamille,  die  riesige
gelbe  Sonnenblume,  die  gelben  Habichtskräuter,  die  buntfarbigen  Astern,
die  weiße  Wucherblume,  die  türkische  Klette,  der  wohlschmeckende  Salat.

Gesteinskunde  oder  Mineralogie.

Unter  Mineralien  verstehen  wir  ausgegrabene  Stoffe,  die  die  Masse  der
Erdrinde  bilden.  Sie  gehören  der  leblosen  (unorganischen)  Natur  an  und  sind
meistens  fest  (Gesteine),  seltener  flüssig  (Quecksilber,  Petroleum),  noch  seltener
luftförmig  (Schwefeldämpfe  der  Vulkane).  Entweder  kommen  sie  gestaltlos
  (Thonerde)  oder  in  Krystallen  (Steinsalz)  vor.  Erstere  sind  äußerlich
ohne  regelmäßige  Bildung  und  innen  ohne  gleichartiges  Gefüge.  Beim  Zerschlagen
  zeigen  sie  einen  erdigen,  splitterigen  oder  muscheligen  Bruch  (Braunund
  Steinkohle).  Die  Krystalle  sind  regelmäßige  Körper,  außen  von  ebenen
Flächen  nach  feststehenden  Gesetzen  begrenzt  und  immer  aus  einer  gleichartigen
Masse  gefügt.  Sie  kommen  in  allerlei  Größen  und  Formen  vor.  Bald  liegen
sie  lose  zwischen  dem  Gesteine,  bald  sind  sie  in  Gesteinsmassen  eingewachsen,