Ergänzungsblatt 3. Juni 1853.
Blätter
für
Rechtsanwendung
zunächst in Bayern.
er Vergehen. — Zum
en. — Forum
Inhalt: Ueber den Ausammenflub von Verbrechen od
Aussatze über den Jusammenfluß von Verbrech orum dI
Ueil. — Bewelslast bel der asetlo negatorla. — Dos prolecitltla.
Rücksall an den Vater. — Dolls
tation. — Anfechtung eines urtheils
liegenden Aktenstuckes. In welcher Instauz bat dielelbe zu geschehen—
Mestltuckon begen Urthelle. Auffinden neuer Zeugen. —
Ueber den Busammenstuß von Verbrechen oder
Vergehen.
(Schluß.)
romlsalo bel ermangelnder Aceep-
wegen Falschbelt eines zu Grund
6.
Nach Art. 303 des St PG. findet der Art. 213
auch bei dem Verfahren vor den Kreis= und Stadt-
gerichten in erster Instanz Anwendung, und diese
wird bei dem in dem letzteren Artikel speziell vor-
gesehenen Falle wenig Schwierigkeit bieten; nur das
sei hier bemerkt, daß auch dann, wenn die neue in
der öffentlichen Verhandlung sich ergebende strafbare
Handlung eine solche sein sollte, deren Aburtheilung
zu dem Schwurgerichte ressortirt, oder wenn durch den
Zusammenfluß der neuen Uebertretung mit der be-
reits zur Verhandlung ausgesetzten Sache eine hö-
here als Arbeitshausstrafe seinerzeit in Frage kom-
men kann, das Kreis= und Stadtgericht aus diesem
Grunde die Aburtheilung der bereits dort an-
hängig gewordenen Sache nicht ablehnen darf.
Diese muß ihre Erledigung finden, und wenn ein
verurtheilendes Erkenntniß erfolgt, wird nur die
Vollstreckung der Strafe ausgesetzt, bis auch über
die neue Strafsache rechtskräftig entschieden ist, weil
10. Johrgeng.