Full text: Blätter für Rechtsanwendung. XVIII. Band. (18)

Ergänzungsblatt 3. Juni 1853. 
Blätter 
für 
Rechtsanwendung 
zunächst in Bayern. 
er Vergehen. — Zum 
en. — Forum 
Inhalt: Ueber den Ausammenflub von Verbrechen od 
Aussatze über den Jusammenfluß von Verbrech orum dI 
Ueil. — Bewelslast bel der asetlo negatorla. — Dos prolecitltla. 
Rücksall an den Vater. — Dolls 
tation. — Anfechtung eines urtheils 
liegenden Aktenstuckes. In welcher Instauz bat dielelbe zu geschehen— 
Mestltuckon begen Urthelle. Auffinden neuer Zeugen. — 
Ueber den Busammenstuß von Verbrechen oder 
Vergehen. 
(Schluß.) 
romlsalo bel ermangelnder Aceep- 
wegen Falschbelt eines zu Grund 
6. 
Nach Art. 303 des St PG. findet der Art. 213 
auch bei dem Verfahren vor den Kreis= und Stadt- 
gerichten in erster Instanz Anwendung, und diese 
wird bei dem in dem letzteren Artikel speziell vor- 
gesehenen Falle wenig Schwierigkeit bieten; nur das 
sei hier bemerkt, daß auch dann, wenn die neue in 
der öffentlichen Verhandlung sich ergebende strafbare 
Handlung eine solche sein sollte, deren Aburtheilung 
zu dem Schwurgerichte ressortirt, oder wenn durch den 
Zusammenfluß der neuen Uebertretung mit der be- 
reits zur Verhandlung ausgesetzten Sache eine hö- 
here als Arbeitshausstrafe seinerzeit in Frage kom- 
men kann, das Kreis= und Stadtgericht aus diesem 
Grunde die Aburtheilung der bereits dort an- 
hängig gewordenen Sache nicht ablehnen darf. 
Diese muß ihre Erledigung finden, und wenn ein 
verurtheilendes Erkenntniß erfolgt, wird nur die 
Vollstreckung der Strafe ausgesetzt, bis auch über 
die neue Strafsache rechtskräftig entschieden ist, weil 
10. Johrgeng.