Full text : Spittler’s sämmtliche Werke. Sechster Band. (6)

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wärtigen  Abdruck  auf's  sorgfältigste  berücksichtigt
wurde;  allem  demungeachtet  sieht  man,  daß  das
ganze  Geschäft  noch  nicht  vollendet  war.  Es  finden
sich  nämlich  noch  manche  Andeutungen  beigeschrieben,
  welche  die  Absicht  des  Verfassers  einer
Aenderung,  insbesondere  einer  weiteren  Ausführung
einzelner  Punkte,  beweisen.  Ist  nun  auch  bei  den
meisten  derselben  klar,  was  der  Verfasser  geändert
oder  näher  ausgeführt  wissen  wollte,  so  versteht  es
sich  doch  von  selbst,  daß  der  Herausgeber,  wenn  er
sich  auch  getraut  hätte  das  zu  Aendernde  im  Geiste
des  Ersteren  ins  Werk  zu  sehen,  sich  nicht  herausnehmen
  durfte,  diesem  Form  und  Inhale  nach
Spittlerischen  Erzengnisse  von  dem  Seinigen
beizumischen  oder  unterzuschieben.  Er  begnügt  sich
daher,  jene  Andeutungen  hier,  zunächst  so  weit  sie
den  ersten  Band  betreffen,  bemerklich  zu  machen.

S.  Ho.  sind  zu  der  Stelle  „aber  im  Fürstenthume
„Göttingen“  bis  „Klage  vor  demselben  anstellen
„mußten,“  (S.  91)  die  Worte  am  Rande  beigesetzt:
  „ganz  zu  verändern.“  Zu  Seite  rog  war  eine
„Schilderung  des  Conföderationssystems,“  und  eine
Darstellung  des  Gangs  bcabsichtigt,  „wie  sich  dieses
„Confêderationssystem,  von  dessen  Bestehen
„sich  noch  in  dem  Vertrage  des  B.  Bertholds  vom
„S.  Ang.  1525,  in  den  Verträgen  mit  Goslar  von
„1534  auf  10  Jahre,  von  1543,  vom  3.  Dez.