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war, voͤllig vergessen werden sollten, daß man nicht wissen
wollte, wie viel der Ritter fuͤrstlicher Ehre halber aufzuwenden
habe, und wie es so ganz eigene Sache des Fuͤrsten
sey, Rechte des Ritterstandes zu vertheidigen, fuͤr dessen erste
Person er selbst angesehen werden muͤsse. Zu jener Quote
des Adels war nach dem ganzen Entwurfe der Steuermatrikel
auch ein gewisser Beitrag berechnet, zu welchem der Ausländer
nach dem Perhältnisse seiner Güter welche im Calenbergischen
lagen, verpflichtet seyn sollte, und überhaupt auch
der Scheffelschatz Geistlicher und Unfreier. In diesen Zeiten
der allgemeinen Verwirrung entzög sich aber der Ausländer,
der Scheffelschatz von den Kornzinsen der Geistlichen und
Unfreien war unbedeutend, und der Adel allein sollte eine
gewisse Quote entrichten, die doch nicht ursprünglich ihm
allein zugeschrieben worden? Ehedem hatte der Adel, um
seine Quote zu bestreiten, einen Scheffelschatz vom harten
Zinskorn seiner Maiergüter statt baarer Bezahlung verwilligt,
seitdem aber Fräuleinsteuren und Reichssieuren, Türkensteuren
und Contriburionsbeiträge wie Hyaͤnenkoͤpfe hervorwuchsen,
seitdem der Güterertrag bei den unaufhörlichen
Perheerungen des Krieges in eben dem Verhältnisse geringer
ward, je mehr sich die geforderten Steuerbeiträge vermchrten,
seitdem kein Maier sein Zinskorn mehr richtig abtrug, und
selbst auch die richtigste Lieferung des Zinskorns zu Bestreitung
der Beiträge des Adels nicht hinreichte, so verlor sich
von selbst auch die alte Verwilligung gewisser Steuerzuschüsse,
die sich ohnedieß auf eine bestimmte Quote nie bezogen, sondern
nur gewisse Einnahmen zur allgemeinen Hülfe bestimmt hatte *).
*) Alle hier erzählend angeführte Gruͤnde sind aus elgenen Erklärungen
der Nirterschaft, die sse auf Landtagen 1037-1640 abgab.
Spliner's fämmit. Werte. VII. Bo. 4