52
der Adel nicht so wohl zu dieser Art des Beitrags
als vielmehr zu einer gewissen Quote verpflichtet
*), zu deren Bestreitung neue Quellen erdffnet werden
mochten, wie laͤngst auch Bauern und Buͤrger manche neue
Quelle hatten eroͤffnen muͤssen, um erhoͤhtere und gehaͤuftere
Steuerbeitraͤge zu bestreiten.
So klar war's damals ungerecht, wenn die jährliche
Contributionsquote des Adels, wenn 36000 Th. welche der
reichsie Theil der Unterthanen jährlich bezalen sollte, auf den
Bärger und Landmann centnerschwer zurückfielen, so war's
im geordnetesten Staate eine unbegreifliche Bedrängung, die
dem armen, völlig erschopften Bürgerstande den letzten Pfenning
abpreßte 75), und doch so langsam erhub sich der Buͤrgerstand
bis zum vollen thätigen Bewußtseyn seiner Rechte,
daß unter dem drangvollesten Elende volle vier Jahre verflossen,
und daß ihm erst manche geheime und bffeutliche
Ermunterung der fürstlichen Räthe norhwendig war, bis er
endlich von einer bloß jammernden, hülflosen Klage zum
entschlossenen Rechtsuchen übergieng. Es hatte lange Zeit
sichtbaren Einfluß auf die langsamere Entstehung und langsamere
Entwicklung dieses Processes, daß das Interesse der
*) Dieß erhellt theils aus der Sentenz von 1647, theils auch
aus der Römerzugmatrikel selbst. «
«)EinehiehergehörigeossenherzigeStelleßineinemAufsahe
des Herrn von Muͤnchhausen uͤber die Schaͤdlichkeit des Licentes
bei Selchow Nagazin II. Th. S. 123. „Der gemeine
Mann ist einmal der Last und Selaverei gewohnt,
er empfindet nicht ob er sich des Tages
ein paar Stunden mehr oder weniger quälen,
monatlich ein paar Pfennige mehr oder weniger
in die Collecte liefern muß, wenn er nur weiß,
woher er das Geld nehmen soll.“