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Policei-Verordnung, vom 15. Jan. 1808.
Um Ungläksfälle zu vermeiden, wird es durchaus nothwendig, die Verfügung zu tref-
sen, daß alle Pferde, deren man sich in der Stadt zum Fahren bedient, mit Geläute ver-
sehen werden sollen, so lange ein liegender Schnee solches erfordern sollte.
Es wird daher dieses zur allgemeinen Kenntniß mit dem Aufügen gebracht, daß diese
Verordnung von allen Gefährten jeder Art,, benen keine Vorreuter oder Laufer vorangehen,
um vor Unglük zu warnen, zu beobachten sey, und daß jeder darwider handlende mit ei-
enm kleinen Frevel Stcafe belegt werden wird. Stuttg. den 15. Jan 1308.
Königl. Polizei-Direction.
Straf-Erkenntnisse des Königl. Ober-Jusiiz-Collegii 1. Senats.
Den 4. Dec. 1897. Vermäög allerhöchsten Decrets vom 29. Nov. wurden die wegen
verübter Diebstähle in Untersuchung gekommene zwei Juden Lôw Haimann, und David
Abraham Selig von Laibach, neben dem Ersaz der Untersuchunzs= und Azungs Kosten er-
sterer zu einjähriger, und lezterer zu fünfzehnmonatlicher Zuchthausstrafe zu Ludwigsburg
condemnirt.
Den c. Dec Vermög allerhöchsten Decr. v. 6. Dec. 1807. wurde der wegen wieder-
holt verübten Diebstahls in Untersuchung gekommene Anton Feller von Göriz neben dem
Ersaz der Untersuchungs= und Azungs-Kosten zu zweijähriger Festungsarbeit condemnirt.
Den 26. Dec. 1807. wurde Gottfried Kübler von Reichenberg, Baknanger Oberamts,
wegen wiederholten Diebstahls neben der Erstattung des Entwendeten, so weit es nicht be-
reits geschehen, une neben der Bezahlung der Kosten, zu einer einjährigen Festungsarbeit
zu Hohen-Asperg verurtheilt.
Den g. Jan. r0 ##.Carl Friedrich Bolay, bisheriger Stadtschreiberei= Substitut in
Heilbronn, von Renningen gebürtig, ist ex lpec. Relolut. S. R. Maj. wegen Geld= Unter-
schlagungen, zum einjährigen Festungs-Arrest auf Hohen-Asperg, mit Anhaltung zu einer
seinen bisherigen Beschäftigungen angemessenen Arbeit verurtheilt, und zugleich zu Beklei-
dung irgend einer öffentlichen Stelle für unfähig erklärt worden.
Erkenntnisse des Kön. Odrr-Just. Collegii Iltin Scnats in Appellations= und Ehe-Sachen.
Stutegart, den r##. Dec. 1807. In der Appellations-Sache von Kirchheim, zwischen
Johanne Lousise, des Advocaten Müller zu Vayhingen Ehefrau, Kl. Appellantin, an einem,
und Wilhelm Jacob Friderich Enßlin, Apotheker zu Hornberg, Bekl. Appellaten, am an-
dern Theil, die Priorität in dem Amtspfleger Enßlinischen Concurs betreffend, wurde die
ergriffene Appellation ob Contumaciam, des Appellantischen Theils, per Decretum d. d. 11.
Dec. 1807. für desert erklärt, auch die Appellamin in die aufgegangene Appellations= Ko-
sten verurtheilt.
7. Jan. 1808. wurde in der vor dem Patrimonial= Amt Schwaigern zwischen Friedr.
Lochner in Neipperg, Kl. Appellanten, und Gottfried Millet von Schwaigern in erster In-
stanz verhandelten Rechtssache, eine Arbeit-Lohns-Forderung betr. die Appellellation wegen
Mangels der Appellations= Summe und einer Beschwerde ex olleio per Keler. verworfen.
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