Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1865. (42)

XVI

 

Nro.

Benennung  der  Gegenstände.

Maßstab
der
Verzollung.

Zollbetrag.


 

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·0

11

 

IV.  Brenn-,  Bau=  und  Werkstoffe.

Holz,  Kohlen  und  Torf:

a)  Brennholz  (d.  i.  alles  nicht  vorgearbeitete,  gemeine  Holz  in  unbehauenen  Stämmen
  und  Blöcken,  Scheitern  und  Prügeln,  die  nicht  länger  als  42  Wiener  Zoll
sind),  auch  Holzborke,  Busch,  Faschinen,  Flechtweiden  und  Reisigege

b)  Werkholz,  gemeines  (europäisches),  roh,  d.  i.  nicht  vorgearbeitet,  also  in  unbehauenen
  Stämmen  länger  als  42  Wiener  Zoll,  oder  in  Bandstöcken,  Stangen,
Pfahlholz  u.  s.  w.  und  zugerichtet,  d.  i.  Sägewaaren,  Faßholz  (Dauben)  und
alles  andere  roh  vorgearbeltete  Werkholz,  mit  Ausnahme  der  Fourniere

IP)  Holzkohlen,  Torf,  Torfkohlen  und  Braunkohlen

Mineralien:

a)  Steine,  rohe,  d.  i.  behauen  und  unbehauen,  auch  in  Platten,  doch  nicht  geschliffen
und  nicht  polirt  (z.  B.  Bruch-,  Kalk-,  Schiefer-,  Mauersteine,  Mühlsteine  lohne

nd  mit  eisemen  Reifen  oder  Metallhülsen!,  Schleif=  und  Wegsteine  aller  Art,

erobirsteine,  Feuersteine  Flintensteine),  Tufstein,  rohe  Granit=  und  Marmoröcke

  u.  dgl.),  Lithographirsteine  (sogenannte  Kehlheimer  Platten)  auch  mit

eichnungen  oder  Schrift,  Dach=  und  Mauerziegeln,  Schlacken,  Sand  lauch

farbiger  Streusand,  mit  Ausnahme  der  Schmalte),  Kalk  und  Gyps,  gebrannt
und  ungebrannt,  Mörtel,  Amianth  und  Afbest.

Erze,  z.  B.  Blei-,  Eisen-,  Kupfer-,  Zink=  und  Zinnerze,  Gold=  und  Silberstufen,
  Kobalt=  und  Nickelerze.

Puzwmolan=  und  Santorinerde  (auch  Cement  und  Traß),  Mergel,  Lehm,  gemeiner
  Ziegel=  und  Töpferthon,  Trippel-,  Talk=  und  Walkererde,  Bolus  (auch
Siegelerde),  Maltheser  Erde  (weißer  Bolus),  Blutstein,  Braunstein,  Farberde,
gelbe,  grüne,  rothe,  Graphit  (Wasserblei,  Reisblei),  Kolkothar,  Ocker,  Bimsstein
und  Schmirgel,  Fluß=  und  Schwerspath,  Satinober,  Umbra,  weiße  Pfeisen=  und
andere  Erden  zur  Erzeugung  von  Steingut  oder  Porzellan,  alle  diese  Gegenstände
auch  gemahlen  und  geschlemmt,  Kreide,  weiße  und  schwarze,  roh,  ungeschnitten
und  geschlemmt,  Garten=  und  Moorerde  ............

Anmerk-Stelnmetzatbeitemgemeine,z.B.Thük-uqukgfI-kstzckks,SzgkknanhSzukmhcstgk-htheile,RitIacn,Röhre-l-Trögeu.!dgl.,Ist-geschliffen,mitAusnahmejenetaasAlqbastek

und  Marmor,  werden  den  behauenen  Steinen  beigezählt.

AM—

 

b)  Schiefertafeln  (auch  in  Holzrahmen  der  Posit.  33  a.),  Schiefergriffel  (uicht  bemalt
  oder  angestrichen  oder  mit  anderen  Materialien  in  Verbindung),  Schieferpapier
  und  Tafeln  daraus,  ohne  Verbindung  mit  anderen  Materialien,  Kreide
und  Rothstein,  geschnitten,  Bimsstein,  geformt,  Bimsstein-,  Glas-,  Sand=  und
Schmirgelpapier,  Bimsstein-  und  Schmirgeltuch..  ..

 

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