Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1808. (3)

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Rottenburg am Nekar. Nach ergangenem allergnädigsten Befebl sollen die der Königl. Cameral= Ver- 
waltung allhier eigenthumlich zustehende 2 Nekar-Bann-Mäühlen in der allhiesigen Stadt, die eine mit * 
und die andere mit 4 Gaͤngen, auf die nachfolgende 6 Jahre, entweder einzein, oder nach Beschaffenheit der 
Umstände, beide zusammen, an den Meistbietenden verliehen werden. Diese Verleihung ist auf Montag den 
1. Febt. festgesezt. Es haben sich also die Bestandslustige an gi dachtem Tage, des Morgens um 8 Ubr in 
dem Konmgl. Cameral-Amt allhier einzufinden, und der Verleihung anzuwohnen. Wobei noch bemerkt wird, 
daß eine Wohnung, geraumiger Pferdstall, und Heu-Scheuer, nicht weniger 75 Morgen vorzüglicher Wies- 
wachs einem Beständer zur Benuzung eingeraumt werden. Den 15. Jan. 1808. 
Cameral-Verwaltung allda. «- 
Rotenmünster. Der bisherige Bestand des hiesigen herrschaftl. Wirthshauses und der Bierbrauere. 
geht bis auf den 1. Merz d. J. zu Ende. Auf allerhoͤchste Ratification wird d.ese Wirthschast den 8. Febri 
auf o Jahre öffentlich an den Meistbietenden verpachtet werden. Der Bestämer erhält zugleich die Bier- 
drauerei und Branntweinbrennerei, auch ist das Recht zu mezgen und zu backen ebenfalls mit der Wirthschaft 
verbunden. Die zu samtlich viesen Gewerben vorhandene Gedäude, Einrichtungen, und Schif und Geschirr 
werden dem Beständer angewiesen, und demselben auch, um ihn desto mehr in den Stand zu sezen, den Ab- 
fall von der Bierbrauerei und Branntweinbrennerei durch Viehmastung benuzen zu können, gute Wiesen zur 
Nuzniessung überlassen. Die Lage der hiesigen Wirthschaft, und die viele Personen, welche täglich in Geschäf- 
ten zu dem Ober-Forstamt oder dem Cameralamt kommen, machen solche lebhoft, und da zugleich § bedeu- 
tende Orte bagerbuchmäsig gebannt sind, ihr Bedürfniß an Bier bei der biesigen Brau-Statt zu nehmen, se 
kann der Beständer immer auf einen sicheren Verschlut rechnen. Damit aber die allergnadigste Herrschaft 
sewohl wegen des Bestands als des dem Pächter anvertrauten herrschaftlichen Sigenthums gesichert seie, so 
wird bei der Verleihung nur denjenigen der Zutritt gestattet, welche sich durch obrigkeitliche Zeugnisse wegen 
ihres Vermögens und ihres Lebenswandels ausweisen können. Das Lokale kann hier täglich in Augenschein 
genommen und die übrige Verhältnisse können bei der unterzeichneten Beamtung erfragt werden. Den 14. Jan. 
1808. Cameral-Verwaltung. 
Wiernsheim. Do die den 10. Dee. v. Jahrs vorgenommene Verpachtung des seitherigen Megames= 
Gartens die allerhöchste Genehmigung nicht erhalten hat, so wird Donnerstag den 1 1. Febr. ein wiederholter 
Versuch zur ganzen oder theilveisen Verpachtung, oder auch zum Verkauf dieses Guts, deederlei unter Vor- 
behalt der allergnddigsten Ratification gemacht, und im Fall der Verpachtung einem Beständer die Annahme 
mehrerer Mitbeständer zugestanden werden. Zu dieser Aufstreichs-Verhandlung werden alle Siebbaber, die ihre 
Zuläsigkeit durch obrigkeitliche Zeugnisse darthun können, auf gedachten Tag in das Cameralverwaltungs-Ge- 
baude zu Wiernsheim, Vormittags 1o0 Uhr eingeladen. Den 12. Jan. r80. « 
Steuerrath des Kreises Ludwigsburg. 
Winnenden. Die unterm r2. Dec. v. J. zum zweitenmal vorgenommene Verleihung der an einem 
starken Bach gelegenen herrschaftl. Mühle zu Leutenbach, welche mit 3 Mahl und einem Gerbgang auch ei- 
ner Scheuer und genugsamer Stallung versehen ist, und bei welcher 31 Vrtl. Baum-Kraut= und Kuchen- 
garten, dergleichen 2 Mrg. Wiesen und die Fischerei im Mühlbach sich befinden, wurde allergnädigst nicht 
ratifteirt, sondern ein nochmaliger Aufstreich befohlen. Diese Verleihung wird daher unter den mulschen, in 
dem Srtaats= und Re seings- latt Nro. lo#. eingerükten Bedingnissen Samstag den 13. Febr. d. J. in da- 
hiesiger Schloshofmelseret ormittags 0 Uhr vor sich gehen, wozu sich die Liebhaber einfinden wollen. Den 
15. Jan. 1808. Cameral-Berwaltung allda. 
Winterbach, Schorndorfer Oberamts. Der Bestand der hiesigen Sommer= und Winter-Schaafwei- 
de, welche im Winter mit 250 Stük, im Sommer aber nach Erträglichkeit befahren werden darf, gehet bis 
nächst Georgie zu Ende, und wird bis Donnerstag den 28. Jan d. J. Vormittags o Uhr auf dem dortigen 
Rathhaus neuerlich auf 3 Jahre verliehen werden, dahero alle Liebhaber mit dem Beisaz hierzu eingeladen 
werden, daß das bisherige Schaafhaus verkauft worden, mithin einem künftigen Beständer überlassen bleibe, 
wo er in Zukunft die Unterkunft mit seinen Schaafen finden werde. Den 4. Jan. 1808. 
· Oberamt Schorndorf. 
„Goͤppingen. Einige von der in biesigem Verhaft befindlichen Falschmünzer-Bande haben einen ge- 
wissen Uhrenmacher, N. N. welcher bald die Gegend von Kirchheim unter Tek, bald Freudenstatt, als seinen 
Geburts= und Aufenthalts= Ort angiebt, als ein thätiges Mitglied denuncirt, und ersucht dabero unterzeichne- 
te Amtsstelle jegliche Obrigkeit, anf denselben sowohl als auch auf das mit ihm herumvagierende Weibsbild
	        
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