Nro. 47. 1808. 521
Koͤniglich-Wuͤrttembergisches
Staats-und Regitrtungs-Blatt.
Samstag, 22. Okt.
— —
-
Decret des Königl. Oberlandes-Oekonomie-Collegii; die Einsendung der Verzeichnisse
über die Conscriptions-Kosten betr. d. d. 10 Okt. 1808.
Da mehrere Königl. Oberämter die Verzeichnisse derjenigen Kosten, welche durch die
vorgegangenen Militair-Conseriprionen verursacht worden sind, und deren Bezahlung den
Amtspfleg= und Commun-Cassen obliegt, noch nicht zur Decretur eingeschikt haben: so wird
denselben hiemit aufgegeben, solche inner 4 Wechen unfehlbar in duplo einzusenden. Den
Rechnungs Revisoren und Probatkoren wird zur Pflicht gemacht, diese Kosten, wenn ihnen
die höhere Dekretur abgehet, in Rechnungs-Ausgabe ohne weiteres zu durchstreichen, und
zu den Oberämtern verstehet man sich, daß sie in die Verzeichnisse den gesammten Auswand
an Reise-Kosten, Taggeldern, Schreibrerdienst, Quartier-und Vorspann-Kosten n. s.f ge—
nau aufnehmen lassen werden; wobei angefügt wird, daß unter dem in der Conseriptions-=
Ordnung den Phystis ausgesezten Taggeld à 3 fl. auch die Diäten begriffen seien, und also
für Imbis und Logis-Geld keine weitere Anrechnung statt sinde. Im Kön. Ober-Landes-
Oekon. Collegio, den 10. Okt. 1808.
Decret des Königl. Oberkandes-Oekonomie-Collegii. Oie Einsendung der rükständigen
Gesalle des Zucht= und Waisenhauses betreffend; d. d. 14. Okt. 1808.
Es ist bei dem Königl. Oberlandes-Oekonomie-Collegium, von der Zucht#z und Arbeits-
Pflege in Ludwigsburg die Anzeige geschehen, daß seit Georgi# laufenden Jahrs kaum
3 — 4 Obereinbringereten und auch diese nur unbedemende Abschlags-Zahlungen zur Zucht-
haus= Pflege geltefert haben.
Da aber das Zucht= und Waisenhaus-JInstitut zu seiner Subsistenz, die ihm angewie-
senen Gefälle nicht länger entbehren kann; so werden die Königl. Oberämter hiemir aufge—
fordert, den aufgestellten Zucht- und Waisenhaus Ober-Einbringern auf das nachdruͤklichste
aufzugeben, daß sie ron den Unter-Einbringern die seit Georgi# d. J. eingezogenen Gelder
sogleich sich einliefern lassen, und solche sedann zum Jucht-und Aebeitshaus= Pflegamt in
Ludnigsburg um so mehr unverweilt einschiken sollen, da nach dem General-Reseript vom
II. Apr. 1788. diese Lieferung alle Quartal geschehen muß, und nun nächstens zwei Quar-
tale rerfliessen.