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sodann Martin Nething, Bekl. Appellaten, saͤmtlich Buͤrger daselbst, wird die Urtel vori-
ger Instanz abgeaͤndert, und (unter Vergleichung der Prozeßkosten) Beklagter die Zaͤune
seines Baumguts wegzuschaffen verurtheilt. Den 24 Dec. 1307.
2) In der hofgerichtlichen, hieher gewiesenen Appellations Sache von Kirchheim u. Tek,
zwischen Jacob Schmid in Wellingen, Bekl. Appellanten, und Anna Margaretha Schlei-
cherin daselbst, Klägerin, Appellatin, wird, nach zugelassenem und geführtem Beweise durch
Zeugen und Augenschein, die Urtel voriger Instanz dahin abgeändert, daß der Klägerin zwar
der Wandel nicht aber das Ein= und Ausfahrts= Recht über den Hef des Beklagten zustehe;
unter Vergleichung und verhältnismäsiger Vertheilung der in sämtlichen Rechts= Instanzen
aufgegangenen Prezeß= Kosten. Den 30. Dec. 1807.
Se. Königl. Maj. haben den Major von Bünau bei der Garde zu Fuß unterm
28. Dec. 1807. zum Kammerherrn allergnädigst zu ernennen geruht.
Am vergangenen Reujahrstag haben Se. Königl. Majest. folgende Beförderungen
und Ernennungen allergnädigst vorzunehmen geruht:
Der bisherige Staats-Secretair der auswärtigen Angelegenheiten, Graf v. Taube,
wurde zum Sgaats= und Kabinetsminister allergnädigst ernannt, und ihm das Departement
der auswärtigen Angelegenheiten, so wie das Polizei Ministerium der Residenzen Stuttgart
und Ludwigsburg, übertragen. „
Der geheime Rarh und bisherige Oberhofmeister des Prinzen Paul Königl. Heheir,
v. Geismar, wurde zum Reichs General= Ober Post-Directer ernannt, und dessen Stelle
als Oberhefmeister erhielt der bisherige Kreishauptmann v. Biesenroth zu Ludwigsburg
mit dem Character als Oberst. .
Zum Kreishauptmann in Ludwigsburg wurde der bisherige Ober-Justiz-Revisionsrath
v. Maucler ernannt. 1 1
Den Maitres-Rang erhielten: Kammerherr v. Palm und der charakterisirte Vice-Land-
Jägermeister v. Gaisberg, seltheriger Oberforstmeister zu Kirchheim. Z
Zu Kammerherren wurden ernannt: die Kammejunker, Graf v. Pückler, altester
Sohn des GeneralFeldzeugmeisters; Stabs Rittmeister v. Seckendorf; Stabs= Ritimei-
ster v. Hartitzsch; Staabs-Rittmeister v. Dalm, der ate; Ober-Justizrath v. Eyb; und
endlich der Stabs-Rittmeister v. Baß witßz.
Zum Obristen: der bisherige Oberstlieutenant v. Röder, zu Comburg.
Zu Masors: die Flügel-Adjutanten, Rittmeister v. Moltke und Ritemeister Graf v.
Beroldingen.
Zu Kammerjunkern: die Lieutenants, Graf von der Lippe-Bisterfeld, vom Fuß-
Jäger-Bataillon von Scharffenstein; v. Hohorst, vom leichten= Infanterie-Bataillon von
Brusselle; v. Mengershausen, vom Fußsäger-Bataillon von Scharffenstein; v. Schuz,
vom Chevauxlegers, Regiment Herzog Heinrich; v. Einsiedel, vom Leib-Chevaurlegers-
Regiment; vo. Herzberg, vom Regiment von Phull; Graf v. Königsegg, vom Regi-
ment Herzeg Wilhelm; v. Beulwitz, vom Regiment von Camrer; der Quartiermeiseer=
Lieutenant v. Raßler; die Lieutenants v. Thoisy, vom Jäger-Regiment zu Pferd König;
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