130 E. Die Volksschule (Einrichtung, Unterricht).
kindlichen Anschauung entsprechende Reime und kleine Sätze. (Der ausschließliche oder
vorwiegende Gebrauch der Silbe „la“ ist im Interesse der Tonbildung zu unterlassen.)
Durch besondere rhythmische ühungen ist das Taktgefühl der Kinder zu entwickeln
und der Rhythmus der Lieder vorzubereiten; dabei ist es von Wichtigkeit, daß die Kinder
auch selbst taktieren.
Treff= und rhythmische Übungen werden mit Gehörübungen verknüpft. Hierbei
empfiehlt es sich, das Gehörte niederschreiben und einfache Musikdiktate anfertigen zu
lassen.
Sobald die Kinder zum ausreichenden Verständnis der Note gebracht worden sind,
dürfen die Lieder nicht mehr mechanisch nach dem Gehäör eingeprägt werden. Das verständnislose
Nachsingen einer vom Lehrer vor= oder mitgespielten, vor-- oder mitgesungenen
Melodie ist untersagt. Jedoch wird im Gesangunterrichte das mustergültige Vorfingen
des Lehrers immer von großer Bedeutung sein, besonders da, wo es sich um schöne Tonbildung,
richtige Atmung und Phrasierung oder guten Vortrag handelt.
Auf allen Stufen sind der einstimmige Gesang, das Einzelsingen und das selbständige
Anstimmen der Lieder durch die Kinder zu pflegen.
Bei dem mehrstimmigen Gesange der Volkslieder ist die Melodie von allen Kindern
zu lernen und in einer Tonhöhe zu singen, die der durchschnittlichen Stimmlage der Gesangklasse
angepaßt ist. Volkslieder sind vorwiegend ein= und zweistimmig, Choräle in der
Regel nur einstimmig zu singen.
Vor dem Singen des Liedes ist sein Inhalt durch ein kurzes Stimmungsbild dem
Verständnis und dem Gemüt der Kinder nahe zu bringen, damit es mit innerer Teilnahme
gesungen werden kann; jedoch darf darunter, namentlich bei Volksliedern, der schlichte,
ungekünstelte Vortrag nicht leiden. Auch ist darauf zu achten, daß durch richtiges Atmen
sowohl Text als Melodie sinngemäß gegliedert werden.
Die Behandlung und Einprägung der schwierigen Liedertexte gehört zu den Aufgaben
des deutschen und des Religionsunterrichts.
In jeder Schule ist für die einzelnen Klassen ein Kanon von Liedern festzusetzen,
wobei die vaterländischen Gedenktage, die kirchlichen Feste und die Jahreszeiten zu beachten
sind. Die Gesamtzahl der festgelegten weltlichen Lieder und Choräle soll je 30
nicht übersteigen. Diese Lieder sind von den Kindern vollständig frei vorzutragen.
Außer den Kanonliedern müssen noch andere Lieder gesungen werden, deren Wahl
dem Lehrer überlassen bleibt; aber auch hier muß das Volkslied im Vordergrunde stehen.
Der für jede Klasse festgesetzte Ubungsstoff ist auf den folgenden Stufen zu wiederholen,
desgleichen die Kirchenlieder und diejenigen Volkslieder, die für das spätere Leben
dauernden Wert haben.
Die Choräle werden nach Text und Melodie so geübt, wie sic von der Kirchenbehörde
vorgeschrieben sind.
Bei der Verbindung des Singens mit dem Turnen ist aus gesundheitlichen Rücksichten
Vorsicht geboten, besonders in geschlossenen Räumen.
Für die Hand der Schüler ist ein methodisch angelegtes Liederbuch notwendig.
Liederbücher ohne Noten sind nicht gestattet. Für den Klassenunterricht ist die Benutzung
geeigneter Lehrmittel zu empfehlen.
Lehrstoff für ein- und zweillassige Volksschulen.
Unterstufe (1. und 2. Schuljahr): Singen nach dem Gehör, wodurch das bewußte
Singen allmählich vorbereitet wird.
Einfache Ton= und Lautbildungsübungen.
Auffassen der Töne nach Zahl, Höhe, Dauer und Stärke.
Einfache rhythmische Ubungen, verbunden mit Zählen, Taktieren und Marschieren.
Einige Spiel-, Kinder= und Kirchenlieder.
Mittel- und Oberstuse (3.—8. Schuljahr): Ton= und Lautbildungsübungen.
Singen nach Noten. Treffübungen in C., G-, F- dur und in der Mollreihe.