34 Das Deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. (Februar 18.)
allen Erwerbs- und Berufsständen ausgleichend wirken und kann sich unmöglich
auf die Seite der einen schlagen, um der anderen Seite einen
Nachteil zuzufügen. Ostafrika ist in deutsche Verwaltung genommen auf
Grund eines kaiserlichen Schutzbriefes, der den Eingeborenen, und zwar
jedem einzelnen kleinen Häuptling von Zeit zu Zeit wieder ausgestellt
wird. Gegenüber den vielen Anforderungen, die an die schwarze Bevölkerung
sowohl von der weißen Regierung als auch von den weißen
Ansiedlern gestellt werden, muß untersucht werden, was dieser kaiserliche
Schutz bisher für die Eingeborenen für Folgen gehabt hat. Es ist festgestellt
worden, daß der Einzug von Ruhe und Ordnung dem Neger eine
größere Erwerbsfähigkeit gestattet, und daß mit dem Ausbau von Eisenbahnen
und Verkehrswegen diese Erwerbsfähigkeit noch gestärkt werden
wird. Dagegen ist der Neger belastet mit einer Unzahl von Kontrollen
und Verordnungen. Er fühlt unter Umständen die Hand der Obrigkeit
sehr schwer. Er teilt sich mit der Heimat in die Aufbringung der gesamten
Lasten. Meine Herren, die Plantagenprodukte des Schutzgebietes stellen
ungefähr einen Wert von 1600000 Mark gegenüber einem Gesamthandel
von 36 Mill. Mark dar, und die Negerprodukte ungefähr 9“ Millionen.
Die Hüttensteuer, die in den Plantagen von den Arbeitern aufgebracht
wird, beträgt 60000 Mark. Der Rest wird von den übrigen nicht in den
Plantagen beschäftigten Schutzbefohlenen mit jetzt 1740000 Mark aufgebracht.
Die Ausfuhrprodukte des Negers, Gummi, Häute usw., zahlen
einen Ausfuhrzoll. Die Ausfuhrprodukte der Plantagen zahlen keinen
Zoll, selbst wenn es Gummi ist. Kurzum die gesamte Last, die Ostafrika
trägt, diese 11 Millionen, teilt sich zwischen dem Neger und der Heimat.
Die Plantagen haben daran keinen Teil, höchstens zweieinhalb Prozent im
ganzen. Die Konsumartikel der Weißen kommen noch in Frage, sie sind
aber sehr mäßig besteuert. Aus dieser Betrachtung heraus, wie die deutsche
Herrschaft den Negern Vorteil zu bringen hat, wenn sie nicht ein leeres
Wort bleiben soll, habe ich später noch verschiedene Vorschläge zu machen.
Die Hauptforderung aber, die im Interesse des deutschen Ansehens und
der Ruhe und Sicherheit des Schutzgebietes liegt, ist die, daß das Vertrauen
der schwarzen Bevölkerung zur Regierung gestärkt wird. Deswegen
habe ich mich grundsätzlich um die Rechtspflege im Schutzgebiet gekümmert.
In der Natur der Neger liegt es, daß die bestehende Rassenjustiz auf
längere Zeit nicht wird geändert werden können, und daß gewisse Züchtigungsmittel,
welche die Heimat perhorresziert, auch nicht abgeschafft werden
können. Ich habe mich nach dieser Richtung ganz besonders umgeschaut.
Um so wichtiger ist es aber, daß diese Rechtslage mit Garantien umgeben
bleibt, die eine willkürliche und unüberlegte Handhabung der Strafmittel
bei mit richterlichen Befugnissen ausgestatteten Personen ausschließen. Ich
habe bereits in einer Ansprache, die ich in Oldenburg gehalten habe, mich
damit beschäftigt, wie es in den Negergerichten zugeht, und kann mich hier
darauf beschränken, zu sagen, daß ich sehr viel positives Recht gesehen habe,
das zur Beilegung der Rechtsstreitigkeit und Ahndung der Rechtsbrüche
in der Bevölkerung gesprochen wird. Das ist zu erkennen auch an der
Haltung der Schwarzen. Dagegen ist bei einem Streit zwischen einem
Schwarzen und einem Weißen die Lage des Schwarzen ungünstig. Hat
ein Weißer gegen einen Schwarzen etwas vorzubringen, so schreibt er einen
Zettel, und die Sache wird durch ein Schauri abgemacht. Hat ein Schwarzer
eine Klage gegen einen Weißen, so muß er hingehen zum Gericht, muß
Vorschuß zahlen, er wird mit den in der Heimat üblichen Formalitäten
belastet, er bekommt schließlich ein Urteil oder einen vollstreckbaren Titel
in die Hand, mit dem er nichts anzufangen weiß, mit laufenden Terminen