Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1810. (5)

Nro. 15. 1 8 1 C. - 117 
Koͤniglich, Wuͤrttembergisches 
Staats-und Regierungs-Blatt. 
Samstag, 14. April. 
  
  
  
– 
— — 
Koͤnigl. Staats-Ministerium. Die Anwendung der Pensionen und Gratialien als Mittel 
der Hulfs-Vollsirekung in Schuldforderungs-Sachen betr. d. d. 7. Apr. 1810. 
Da Se. Königl. Majest. die allerhöchste Verordnung vom 25. Mai 1808., nach 
welcher in Schuld-Forderungs-Sachen gegen Königl. Diener nur ein Drittheil ihrer Be- 
soldung als Mittel der Hülfs-Vollstrekung gebraucht werden dörfe, mittelst avtentischer In- 
terpretation auch auf die von dem Souverain selbst ausgesezten Pensionen und Gratialien 
ohne Unterschied, in welcher Rüksicht sie verwilligt worden sind, ihrem ganzen Inhalt nach 
auszudehnen geruht haben; wohingegen die von Auswärtigen herrührende Pensionen, so 
bald sie in dem Königreiche zur Erhebung angewiesen, oder in dasselbe gebracht worden 
sind, eben so wie das übrige Aktiv-Vermögen des Empfängers zur Befriedigung der Glau- 
biger verwendet werden sollen; so wird solches hiemit zur Nachricht und Nachachtung allge- 
mein bekannt gemacht. Decret. Stuttgart, im Königl. Staats-Ministerium, den d. April 
1810. Ad Mand. Sacr. Reg. Maj. 
Decret der Königl. Conscr.iptions-Commission, 
Cantonisten betr. 
Vermög Deerets der Königl. Conseriptions-Commission vom g. 
Cantonist Sch 
einen inS Ausland entwichenen 
dieses Monats, ist der 
mid van Randegg, Oberamts Stokach, welcher gegen das Verbot ins Aus- 
land gegangen, und sich dort mittelst eines falschen Heimaths-Scheins hat verheirathen 
wollen, zu 4 wöchiger Festungs= Arbeit condemnirt, bei seinem ganz geringen Maaß aber von 
gleichbaldiger 
ald Einlieferung zum Militair abstrahirt worden. Stuttg. in Koͤnigl. Conscript. 
Commission, den ufcns 10. st h 
Erkenntnisse des Koͤnigl. Ober--Justiz- Collegii II. Senats. 
1) In der 
der Appellations-Sache von Lustnau zwischen Johann Georg Nestlen & * 
sort. zu Weil im Schönbuch, Böblinger Oberamts, Klägern, Appellanten an einem, un 
den Gerichtsverwandten Blasius Leypold & consort. Appellaten am andern Theil wurde 
mittelst Bescheides auf Abschwörung des den Beklagten Appellaten deferirten Indicial-Ei- 
des erkannn. Suttg. den 6. April 1810.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.