Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1810. (5)

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uchheim.  Die  herrschaftliche  Ziegelhuͤtte  bei  Lauchheim,  welche  in  ein
anen  Viegelstadel  und  einer  ettengruben  besteht,  wobei  noch  3  Mriche  A#ade)  eh  Whrr.  Lauft
Wies  #az  sich  befinder,  und  deren  Bestand  bis  Walburgis  18106.  sich  endet  wird  bis  Oonnerstag  den
10.  Mai  d.  J.  Permittags  0  Uhr  zu  Lauchheim,  wiederum  auf  b  oder  0  Jahre,  je  nachdem  sich  Liebhaber
  zeigen,  Salva  ralificatione  bffentlich  verliehen  werden;  es  wird  aber  jedem  Lusthabenden  zur
auèdriktichen  Condition  gemacht,  daß  er  sich  mit  einem  obrigkeitlichen  Zeugniß,  sowohl  in  Absicht  auf
eine  zu  prästiren  habende  Caution  von  200  fl.  als  auch  wegen  seiner  Rechtschaffenheit  auszuweisen
babe.  Den  20.  April  1810.  Kreissteneramt  Ellwangen,  und  Cameralamt  Kapfenburg.
ü-Marbach.  Die  Schaafwaide  in  Weiler  zum  Stein,  diffeitigen  Oberamts,  deren  Bestand  auf
ichaeli5  d.  J.  zu  Ende  geht,  wird  Dienstag  den  15.  Mai  d.  J.  Vormittags  Uhr  im  Haus  des
nultheißen  von  Weiler  zum  Stein  auf  3  Jahre  von  Michaelis  8  c  bieé  1813  verliehen  werden.
Die  Waide  erträgt  250  Stük,  wovon  die  Bürgerschaft  735,  der  Beständer  aber  den  Ueberrest  aufschlagen
  darf.  Der  Beständer  genießt  ein  geräumiges  Schaafhaus,  nebst  ##  kleinen  Küchengarten  au
alle  bürgerliche  Beneficien.  Er  muß  aber  ein  berechtigter  Schaafhalter  seyn,  ein  gutes  Prädikat  haben,
  und  entweder  eine  Caution  von  4o  fl.  oder  einen  tüchtigen  Bürgen  zu  stellen  im  Stande  seyn.
Den  14.  April  1810.  Koͤn.  Oberamt.

Ochsenburg  im  Zabergaͤu.  Das  zur  K.  Cameralverwaltung  Ochsenburg  gehoͤrige,  zwischen
Ochsenberg  und  Michelbach  gelegene  herrschaftliche  Maiereigut,  der  Pfizenhef  genannt,  de  en  Bestand
  biö  xichtmeß  I81I1  zu  Ende  geht,  soll,  nach  allerhochstem  Oecret  vom  7.  April  d.  J.  wieder
auf  0  Jahre,  von  Lichtmeß  1811  bis  1820.  in  öffentlichem  Aufstreich  verliehen  werden.  Zu  diesem
Hofgute  gehdren:  Eine  Behausung  mit  2  Stuben,  6  Kammern,  ##  gewdlbten  Keller  und  2  Stallunen.

  Neben  dem  Wohngebäude  befindet  sich  auf  einer  Seite  eine  Scheuer  mit  2  Thennen  und  2

ährn,  nebst  r  Viehstall  und  Heuboden  darquf,  auf  der  andern  die  bendthigten  Schwein=  und  Geflügelställe.
  An  Gütern  gehdren  hiezu:  135  Morgen  Aeker  in  allen  3  Zelgen,  21  Mrg.  Wiesen,  und
2  Ma-  &  Vril.  10  Rth.  Gras=  und  Küchengärten,  von  denen  die  ersteren  mit  sehr  guten  Obstsorten
angepflanzt  sind.  Alles  liegt  in  einem  unzertrennten  Bezirke,  und  obige  Gebäude  stehen  in  der  Mitte
  der  3  Akerzelgen,  welche  durch  drei  große  Alleen  von  Aepfel=  und  Rußbäumen  unterschieden  sind.
Der  Tag  des  Aufstreichs  ist  auf  den  2.  Jun.  d.  J.  festgesezt,  an  welchem  sich  die  Liebhaber,  welche
übrigens  das  Gut  täglich  in  Augenschein  nehmen,  und  bei  unterzeichneter  Behörde  die  vorläufigen
Bedingungen  vernehmen  kdnnen,  mit  oberamtlichen  gesiegelten  Zeugnissen  über  ihren  Lebenswandel,
ihre  Kenntnisse  im  Seldban  -und  ihre  Vermögens-Umstände  versehen,  Vormittags  um  8  Uhr  allhier
einfinden  wollen.  Noch  wird  angemerkt,  daß  diese  leztere  von  solcher  Beschaffenheit  seyn  müssen,
daß  der  Pächrer  nicht  nur  eine  Caution  von  wenigstens  rooo  fl.  an  im  Reiche  elegenen  Gurern,  im
gerichtlichen  Anschlag,  zu  leisten  im  Stande  ist,  sondern  noch  überdiß  zu  Anschaffung  des  nothigen
Schiff  und  Geschirrs,  auch  zur  übrigen  Einrichtung  ein  Vermogen  von  1500  fl.  besizt.“  Den  25.  Apr.
1810.  Koͤn.  Cameralverwaltung.

Waiblingen.  Die  Commun-Schaafwaide  zu  Leutenbach,  disseitigen  Oberamts,  deren  Be-—
stand  auf  nächst  Michgelis  zu  Ende  geht,  wird  Mittwoch  den  0.  Mai  d.  J.  Vermittags  0  Uhr  zu
Leutenbach  wieder  auf  3  Jahre  von  Michaelis  gio  biö  181  z.  an  den  Meisibietenden  dffentlich  verliehen
  werden.  Die  Waide  erträgt  3z0  Stük  Schaafe,  wovon  der  Beständer  30  Stük,  die  Bürgerschaft
  aber  103  Stüft  einschlagen  darf,  und  bekommt  der  Beständer  neben  gut  eingerichteter  Wohnung
und  Stallung  auch  2  Küchengärtlen  vor  und  hinter  dem  Hauß  im  Genuß.  Alle  diejenige,  welche
zum  Auff'treich  zugelassen  werden  wollen,  müssen  mit  ihren  Meisterbriefen  und  einem  obrigkeitlichen
Jeungniß,  in  Betreff  ihrer  bieherigen  Auffüyrung  und  daß  sie  die  erforderliche  Caution  zu  stellen  im
Stande  sepen,  versehen  seyn.  Den  14.  April  I90.  Kön.  Oberamt.

Stuttgart.  Die  nachbenannten  Militairpflichtigen  aus  hiesigem  Stadt-Oberamte  werden  hiemit
  bei  unfehlbar  zu  gewarten  habender  Confiscation  ihres  Vermogens  und  der  übrigen  gesezlichen
Strafen  aulsgefordert,  sich  inner  4  Monaten  in  ihre  Heimath  zu  begeben,  und  sich  den  Conseriptions=Gesezen
  zu  unterwerfen;  und  zwar  werden  aufgerufen  zum  dritten  =  und  leztenmal:  Christ.  Bezold,
Buchbinder.  Jak.  Kropf,  Bek.  Aug.  Speidel,  Seifensieder.  Iman.  Klingenmaier,  Schneider-  Joͤh.
Gottlob  Schneider,  Chirurgus.  Joh.  Fried.  Reuhold,  Schreiner.  Andr.  Eberh.  är.  Zaißer,  Schrei-
            
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