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und ubriger Zugehörde eingeraumt, auch hat er die bürgerlichen Beneficien zu genießen. Zur Verlei-
hung ist Samstag der g. Jun. anberaumt. Die Bestansliebhaber werden * bebhen. an die-
sem Tag, Vonnmittags lo Uhr, auf dem Rarhhes zu Weilimdorf mit gerichtlichen Zeugnissen ihres
Prädicats und Permogens zu Leistung einer Caution von 400 fl. zu erscheinen, t e jedoch ei-
nen tüchtigen Bürgen und Selbstzaͤhler aus dem hiesigem Oberamt stellen duͤrfen. Den 14.
Koͤn. Oberamt.
Baknang. Nachstehende Militärpflichtige des hiesigen Oberamts, welche bei der heuri
seription nicht geschienen u„ und theils schon länger abwesend sind, theils sich ½# aufs zigen ge
haben, werden hiemit edictaliter zur Rükkehr innerhalb 3 Monaren aufgefordert, und zwar I.) dieje-
nigen, welche der an sie erlaffenen 3. Edictal-Citationen ungeachtet ausgeblieben sind, mit der War-
nung, daß, wenun sie nicht erscheinen, ihr bereits annotirtes Vermogen confiscirt werden würde. Un-
ter diese Ckasse gehdren: Von Baknang: Joh. Heinr. Nist, Seiler. Von Allmersbach:
Melch. Drrenbacher. Von Jur: Christ. Gottl. Rupp, Weber. Von Ldwenstein: Johann
Christ. Eusle. Fried. Jak. Heller. Ven Alt= und Neu- Lautern: Joh. Ge. Kircher. Von
Murrhardt: Jeh. Christoph Riedinger. Von Oberbrüden: Joh. Ge. Akermann. Von
Unter-Oerlach: Joh. Gottl. Fdll. Von Spiegelberg: Ge. Michsel Gerstner. Von
Sulzbach: Joh. Gottl. Scheuermann. Von Unter-Weissach: Joh. Gottl. Müller, Sai-
seufteder. Von Wattenweiler: Lor. Glasbreuner, Weber. II.) Zum drittenmal werden
um Erscheinen aufgefordert, unter der Herohung daß ihr Vermogen confiscirt werden würde; von
alnang: Gottl. Fried. Schuh. Jak. Andr. Uebelmesser. Von Abstatt: Joh. Christ. Diehl.
Fried. Schilyy. -e Grimm. Von Allmersbach: Joh. Pfähler, Mezger. Von Ellen-
weiler: Joh. Ge. Kmmmer. Von Gaisbühl: Phil. Heinr. Hoheneker. Von Spiegel-
berg: Chrifst. Fried. Babel. Von Däfern: Gottl. Gazmann. Von Gros-A pach:;
Jak. Fischer. Schmid. Bon Unter-Weissach: Oav. Bäbeon, Weber- Joh- Peter 2
Webder- ll.) Jum zweitenmal werden hierzu unter Bedrohung der Vermdgens-Confiscation auf-
gefordert: Von aknang: Joh. Dav. Bräuchle, Rotgerber. Joh. Gottfr. Schultheiß. Von
Schdllhütte: Matth. Weller— IV.) Zum erstenmal werden zur Rükkehr unter der Bedrohung
der Bermdgens-Confiscation aufgefordert: Ven Baknang: Johann Ge. Wenger, Rotgerber.
Gotefr. Jak. Frei. Gottfr. Ludw. Meister. Christ. Gottl. Seiler. Joh. Jak. Mahle. Von Ab-
statt: Christoph Hellinger, Sekler. Von Althütte: Leonl. Matth-. Sreiner, Von Hei-
ningen: Ge. Kraus, chäfer. Joh. Mich. Schuler. Von Köcheröberg: Christ. Schwin-
* Von Laͤmme 4 K : Joh. Christ. Dikterich, Wagner. Joh. Carl Fetill. Von Löwen-=
enhe
ai 1310.
e in: Joh. Fried. imer. Christ. Fried. Zipf. Won Alr-- und Neu-—-Lanutern: Joh.
ich. Steinie. Von Schoͤllhuͤtte: Gottl. Weller. Joh. Gottfr. Muͤller, Zimmermann. Von
Sechselberg: Ge. Adam Geist, Weber. Joh. Ge. Müller, Schuster. Von Spiegelberg:
Elias Christ. Mar Nagelschmid. Von Mittelbrüden: Joh- Ge. Eberle.. Von Trau-
enbach: Joh. Schen. Ge. Michael Bareis. Von Klingen: Jak- Fried. Müller. Von
ornsbach) die Hueb: Tobias Schieder. Von Gros = Aspach: Joh. Ge. Gläser. Georg
ich. Heinz. Ven Oppen# eiler: Iman. Ernst Stek. Jos. Ferseumgier. Joh. Gottlieb
Feied. Bühler. Von Steinbach: Gorttfr. Abele on Streinberg: Joh. Gortl. Haller
Rezger. Von Noßsteig: Joh. Christ- Schnabel, Weber. Von Unterbrüden: Ohrist#an
Meißner) Mäller. Von Unter-Weissach: Abraham Wöon. Gottl. Schlichenmaier. UV.ô.
Werden diejenigen, welche sich erst nach Emanirung der neuen Conscriptions Ordnung ins Auslan
begeben haben, und bei der heurigen Conseription nicht erschienen sind, unter Androhung der Confis=
lation ihres Vermögens und anderer in der onseriptions -Ordnung ausgedruükten nachtheiligen Fol-
sen zum Erscheinen innerhalb 4 Monaten Lossesorderl, und zwar von Baknang: Mich. Sirstppo-
Kübler. Phil. Siebenfreund. Joh. Conr. K ler. Joh. Ludw-Nierhammer. Pon. L#5wenstein:
Ernst Gottl. Weigle, Kiefer. Von Jur: Joh. Tak. Wurst. Von JFettenbach: Friedrich
Weingärtner. Von Se enweiler: Jak. nz. Joh- Andr. Koch. Voen Unter-Oerlach:
Joh. Thrist. Schok, Endlich werden VI.) nachstehende, welche durch die neue Conseriprions-Ord-
Sung tür wilitairpflichtig erkannt worden find, au Zefordert, unfehlbar binnen 3 Monaten in ihr Va-