Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1810. (5)

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Zugleich wird die Aufforderung an die Innwohner und insbesondere an die Haus-Ei—- 
genthuͤmer andtirch erneuert, die von aussen hereinziehenden Familien jedesmal der uner- 
zeichneten Könisl. Behörde anzuzeigen, womit zugleich die weitere Verordnung verbunden 
wird, daß jedes Familienhaupt auch von allen in seiner Femilie auswärts vorgehenden 
Veränderungen bei der Nedakrions-Commission die Anzeige zu. machen habe, so wie ohne- 
hin jeder Hausbester gehalten ist, alle Quartalien die in ser en. Haus vorgehenden Ber— 
aͤnderungen in Hinsicht von Vermiethungen dem betreffendn Distrikts- Coͤmmissair unfehl- 
bar anzuzeigen, um dadurch auf Berichtigung und Ergänzung der Familien-Register immer 
hinlänglich vorbereitet zu seyn. Stuttg. den Zo. Mat 1810. 
« Königl. Ober-Polizei-Direction. 
Straf-Erkenntnisse des Königl. Ober-Jusiz-Collegii I. Senges. 
Ad Mand. Saer. Regiae M#ai. 
Unterm 3. Mai wurde Matthäus Fähndrich, von Friedingen, Oberamte Stockach, 
wegen der an der Ida Spiri verübten körperlichen. Verlezung, zu Einjähriger Zuchrhaus- 
Strafe zu Gotteszell, und zum Ersaz aller Untersuchungs; und Kur-Kosten, unter Vorbe- 
halt der Cipil-Klage auf Privat-Satisfaction verurtheilt. 
Den #z. Mai wurde Johann Georg Grönen, Hon Schmalenberg, Oberamts Welz- 
heim, wegen Lrrübten Naubmords und nachheriger Brandstifeung, neben Ersuz aller Ko- 
sten und Schäden, zu der Strafe des Schwerdts mir Flechtung des Körpers auf das Nas 
verurtheilt; welches Urtheil den 23. Mai vollzogen worden ist. 
Unterm :2. Mai wurde der Schaaflnecht Jehann Michael Ricker, von Ektmannswei- 
ler, Oberamts Altensteig, wegen attentirter Sodomie, zu einjähriger Festungs-Arbeic und 
Ersaz sämtlicher Kosten verurthetlt. ·- « - . 
Aun 32. Mai wurde der bisherige Stadtbote Gottlieb Bieniker in Neuenstaßt, wegen 
der in seinem Botendienst begangenen Betrügereien und Veruntreuungen „neben Cassation 
von seinem Dienst und Ersaz der Schaͤden und Kosten, zu ein= und einhalbjähriger Zucht- 
hauß-Strafe in Gotteszell verurtheilt. « 
Unterm 35. Mat wurde Anton Moser, von Herbazhofen, Oberamts Ehingen, wegen 
wiederholten Feld-Diebstols, neben Ersat der Kesten und Schäden, zu öffentlicher Aus- 
stellung auf der Schandbühne, und einjähriger Zuchthauß-Strafe in Gotteszelt verurtheilt. 
Erlenntnisse des Königl. Ober-Justiz-Collegi# II. Senats. 
1) In NRechtssachen erster Instanz zwischen Johann Oerrg Sachmaier zu Meßbach, 
Oberamts Schönthal, Kläger Preducenten, und dem Frei Verrn Franz von Thüna ebenda- 
selbst, Beklagten Producten, eine Schuldforderung betesfend- wurde, unrer Aufyebung des 
Actenschlusses von Amtswegen auf Abschwörung des Ergenzungs-Cides von Seiten des 
Klägers, vermittelst Bescheids erkannt. Seuttg. den a. Jun. 1810. 
2) In Sachen des Grasen Cassmie Schenk von Kastell, modo dessen Erben Imple- 
ranten an einem, gegen den Grafen Franz Ludwig Schenk von Kastell, Imploraten am
	        
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