Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1810. (5)

A2 
bietenden verliehen werden, welche Verhandlung hierdurch unter dem Bemerken dffentlich bekannt ge 
macht wird, daß nur solche Persenen zum Bestand zugelassen werden, welche goose ebrigkeiuliche 
eugnisse über ihr Prädikar, eigene Kunsterfahrung, oder wenigstens über diejenige Tüchtigkeit, das 
eschäft durch andere kunsterfahrne Personen besorgen lassen zu konnen, so wie in Ansehung eines be- 
sizenden angemessenen Vermdgens, besonders auch zu Stellung einer dem jährlichen Loear gleichlom- 
menden Caution, gehdrig werden ausweisen können, und daß sich hledsne abrbchn voran 5ô 1r in 
hiesiger Cameral-Amtswohnung einzufinden haben. Den 24. Jun. 1870. Kdn. Cameralamt. 
Heiligkreuzthal. Die dortige herrschafrliche Mahlmähle, welche einen Gerbgang und zwei 
Mahlgänge hat, und womit eine Bäkerei verbunden ist, wird samt 8 Jehrt. 2 Vrt. Akerfeld, und 2 
Mansmad Wiesen bis Donnerstag den 23. August 1810. in dem Cameral-Verwaltungs-Gebäude da- 
felbst wiederum auf 9 Jahre, nemlich von Martini 1810 bis dahin 1819. an den Meistbietenden ver- 
liehen werden; und, die Bestandslustigen werden daher mit der Bemerkung hiezu eingeladen, daß sie 
sich sowohl wegen ihres Prädikats und ihrer Fähigkeit zu einem solchen Bestand, als auch darüber, 
daß sie eine Caution von wenigstens boo fl. an baarem Geld, oder 1200 fl. an liegenden Gütern ein- 
zulegen im Stande sind, mit obrigkeitlichen Zeugnissen zu legitimiren haben. Den 3. Jul. 1810. 
Kreissteueramt Biberach, und Cameralemt Heiligkrenzthal. 
Oberndorf am Neccar. Da die den 2. Jul. vorgenommene Verleihung des Salpetergrabens 
in den 6 Orten; Bdsingen, Epfenderf, Hochmdsfingen, Seedorf, Thalhausen und Winzlen die aller- 
höchste Genehmigung nicht erbalten har, sondern eine anderwärtige Verleihung auf 6 Jahre von Ja- 
cobi 1810 bis 1816. durch Anfstreich vorzunehmen befohlen ist, so wird hiezu Donnerstag der 16. 
August bestimmt, und solches mit dem Anhang bekannt gemachr, daß die Liebhaber mit obrigkeitli- 
chen Zeugnissen uͤber ihr Prädikat, Tüchtigkeit und Vermbgens-Umstände gedachren Tags Morgens 
Uhr, in der Cameral-Amtswohnung sich einfinden, und die Bedingungen vernehmen konnen. 
Den 23. Jul. 1810. Koͤn. Cameral— Anit. 
Rappach. Auf den Bestand der allhiesigen Commun-Schaafweide ist ein Nach-Aubot gemacht 
worden. ve- wird daher dieselbe einem Decret des Kenigl. Oberlandes-Oecenome= Collegii schemec 
zur nochmaligen Verleihung gebracht werden. Die Warde ist gur, und erträgt 580 Slüt, wovon die 
Brrgerschaft 100 Stük einschlagen darf, auch hat ein Beständer freie Wohnung, die erforderliche 
Stallung und Scheuer, 1 Kuchengärtlen neben dem Hauß, 1 Vrtl. Aker in der Dimbach, 3 Ruth- 
Krautgarten in der Schwabbach, 1 Allmand-Land in Klilgen Baum, jährlich : Schessel Omkel von 
dem Commun-Güter-Beständer und alle bürgerliche Benefictien zu genießen. Verecht##2e und Cau- 
tionsfähige Liebhaber werden zu dieser Verleihung auf Donnerstag den 9. Augast Voruittage 9 Uhr 
auf das Rathhauß in Rappach eingeladen. Oen 24. Jul (/Ko. K. Lberamt Weinsderg. 
Vellberg. Das Rechr in disseitigem Cameral-Bezirk von Jacobi 1810 bis 810. nach Salpe- 
ter graben zu dorfen, wird am Mentag den 27. Aug. d. J. Vormittags 9 Uhr in der hiesigen Ca- 
meral-Perwaltung im bffentlichen Aufs reich an den Meistbietenden verliehen werden. Die Pachllieb- 
haber haben sich in Absicht ihres Prädikats und Vermögens, auch eigener Kunst-Erfahrung oder we- 
nigstens derjenigen Tüchtigkeir, das Geschäft durch andere kunsterfahrne Persenen besorgen lassen zu 
kodnnen, mit bregkeirlichen Zeugnissen gehdrig zu versehen, indem ohne vollständige Seugniße keiner 
zum Bestand zugekassen wird. Den 28. Jul. 1810. dn. Cameralverw#alkung. 
aus hiesigem Oberamk, 
Altenstaig, Kreis Calw. Nachbenannte militairpflichtige ledige Leute 
welche nach eingeführter Conscriptions-Ordnung sich von Haub wegbegeben, und entweder sich noch 
nie zur Conscription gestellr, oder sich gestellt, und sich wieder ohne Erlaubniß entfernt haden, wer- 
den bei Vermeidung der Cenfiscation ihres Vermdgens und der weitern gesezlichen nachtheiligen Fol- 
gen theils zum ersien, theils zum zweiten und theils zum drirtenmal aufgefordert, sich inner 4 Mo- 
naten a dato nach Haus zu F ben und vor Oberamt zu stellen, und zwar: Jum Erstenmal: 
von Altenstaig der Stadt: Wilh. Fried. Wittlinger, Barbierer. Jak. Fried. Hennsler, Striker. 
Joh. Mich. Klais, Bek. Ge. Ludw. Steiner, Schuster Gettfr. Wdsner, Schuster. Foh. Michael 
Klein, Schuster. Joh. Christoph Wölpper, Mezger. Joh. Dan. Kirn, Schuster. Gotefried Stoll, 
Weisgerber. Vem Dorf Altensteig: Joh. Jak,. Reger, Schuster. Joh. Ge. Weisser, Weber.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.