Full text : Bürgerliches Gesetzbuch nebst Einführungsgesetz.

Leibrente  —  Spiel.  Wette  g  756  762

jeder  Teilhaber  bei  der  Aufhebung  der  Gemeinschaft  verlangen,  daß  die
Schuld  aus  dem  gemeinschaftlichen  Gegenstande  berichtigt  wird.

Der  Anspruch  kann  auchgegen  die  Sondernachfolger:0)
geltend  gemacht  werden.

Soweit  zur  Berichtigung  der  Schuld  der  Verkauf  des  gemeinschaftlichen
  Gegenstandes  erforderlich  ist,  hat  der  Verkauf  nach  §  753  zu
erfolgen.

8  756.  Hat  ein  Teilhaber  gegen  einen  anderen  Teilhaber  eine
Forderung,  die  sich  auf  die  Gemeinschaft  gründet,  so  kann  er  bei  der
Aufhebung  der  Gemeinschaft  die  Berichtigung  seiner  Forderung  aus
dem  auf  den  Schuldner  entfallenden  Teile  des  gemeinschaftlichen  Gegenstandes
  verlangen.:1)  Die  Vorschriften  des  §  755  Abs.  2,  3  finden  Anwendung.


§  757.  Wird  bei  der  Aufhebung  der  Gemeinschaft  ein  gememnschaftlicher
  Gegenstand  einem  der  Teilhaber  zugeteilt,  so  hat
wegen  eines  Mangels  im  Rechte  oder  wegen  eines  Mangels
der  Sache  jeder  der  übrigen  Teilhaber  zu  seinem  Anteil  in  gleicher
Weise  wie  ein  Verkäufer  Gewähr  zu  leisten.::)

§  758.  Der  Anspruch  auf  Aufhebung  der  Gemeinschaft  unterliegt
nicht  der  Verjährung.

Sechzehnter  Titel.  Teibrenke.)

§  759.  Wer  zur  Gewährung  einer  Leibrente  verpflichtet  ist,  hat
die  Rente  im  Zweifel  für  die  Lebensdauer  des  Gläubigers  zu  entrichten.


Der  für  die  Rente  bestimmte  Betrag  ist  im  Zweifel  der
Jahresbetrag  der  Rente.2)

760.  Die  Leibrente  ist  im  vorans  zu  entrichten.“)

ne  Geldrente  ist  für  drei  Monate  voraus  zu  zahlen;  bei  einer
anderen  Neute  bestimmt  sich  der  Zeitabschnitt,  für  den  sie  im  voraus  zu
entrichten  ist,  nach  der  Beschaffenheit  und  dem  Zwecke  der
Rente.

Hat  der  Gläubiger  den  Beginn  des  Zeitabschnitts  erlebt,  für
den  die  Rente  im  voraus  zu  entrichten  ist,  so  gebührt  ihm  der  volle
auf  den  Zeitabschnitt  entfallende  Betrag.

§  761.  Zur  Gültigkeit  eines  Vertrags,  durch  den  eine  Leibrente
versprochen  wird,  ist,  soweit  nicht  eine  andere  Form  vorgeschrieben  ist,“)
schriftliche  Erteilung  des  Versprechens  erforderlich.)

Siebzehnter  Titel.  Spiel.  Wette.#)

762.  Durch  Spiel  oder  durch  Wette  wird  eine  Verbindlichkeit
nicht  begründet.:)  Das  auf  Grund  des  Spieles  oder  der  Wette  Geleiftete
kann  nicht  deshalb  zurückgefordert  werden,  weil  eine  Verbindlichkeit  nicht
bestanden  hat.5)

Diese  Vorschriften  gelten  auch  für  eine  Vereinbarung,
durch  die  der  verlierende  Teil  zum  Zwecke  der  Erfüllung  einer  Spiel-—

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