1156 Viertes Buch. Familienrecht.
verhältnißmäßige Kosten geschehen kann.“ In wichtigen Angelegenheiten"
soll die Anhörung auch ohne Antrag erfolgen; wichtige
Angelegenheiten sind insbesondere die Volljährigkeitserklärung,
die Ersetzung der Einwilligung zur Eheschließung im Falle des
8. 1304, die Ersetzung der Genehmigung im Falle des §. 1337.
die Entlassung aus dem Staatsverband? und die Todeserklärung.
Die Verwandten und Verschwägerten können von dem
Mündel Ersatz ihrer Auslagen? verlangen; der Betrag der
Auslagen wird von dem Vormundschaftsgerichte festgesetzt. 10
1 1678, 272 Satz 2, 1657 Sat 2, II 1706, 1I b 1825, III 1823. M. IT,
#1008, 1149. Prot. IV, 757, 755, 796.
1. Unterlassung s. 8 1673 A. 1.
2. in allen Angelegenheiten, in denen diese es beantragen. In
wichtigen auch von Amts wegen.
3. §§ 1589, 1590. Uber Zahl und Gradesnähe entscheidet das
VG. selbst. Es ist nicht an die nächsten gebunden.
4. formlos, keine eigentliche Vernehmung, auch in Form einer
Besprechung; auch schriftlich. 5. nicht: soweit tunlich, wie in § 127..
6. Nach dem Ermessen des VG.s. Vgl. auch 38 13082, 1073, 13ti2 7
7. 8 1827:; StA. S§ 13 ff. u. 14 a. a. 41 II.
8. 88 13 bis 18. 3 PO. 8§ 9060 ff.
9. keine Entlohnung. Nicht Ersatz für entgangenen Gewinn oder
Verdienst.
10. Festsetzung durch VWG. Nach Festsetzung Klage, wenn nicht
landesrechtlich Zwangsvollstreckung aus dem Feststellungebeschlusse j. P.
FG. a. 14, B. a. 1332, H. A.FGG. a. 28.
Haftung
des Vormundschafts-Richters 8. 1848.
Verletzt der Vormundschaftsrichter vorsätzlich oder fahrlässig
die ihm obliegenden Pflichten 1, so ist er dem Mündel? nach
§. 9§39 Abs. 1, 3 verantwortlich.
1 1702, 11I 1739, IID 1826, III 1821. M. Ir, 1190. Prot. IV. 2
bis 825.
. Vgl. 8 167J. Eine Pflichtverletzung liegt jedesmal vor, wenn
die Aufsicht über die Geschäftsführung des Vormunds mangelhaft geführt
wird. So z. B. wenn nicht dafür gesorgt wird, daß das Mündel
geld in mündelmäßigen Papieren angelegt wird — pgl. indessen hinsichtlich
des Zeitpunkts J¾. JW. 08 342 u. § 1840 A. 2 —, wenn bei der
Hinterlegung (8 181., nicht auf Beifügung des Sperrvermerks Bedacht
genommen wird, wenn bei Erteilung der Genehmigung zu Rechts
geschäften nicht mit der nötigen Sorgfalt vorgegangen wird, wenn bei
Gefährdung der Person oder des Vermögens des Mündels nicht eingeschritten
wird, wenn die Rechnung des Vormunds nicht rechnerisch
und sachlich geprüft wird § 184 3, u. u. m. Ersatzpflicht nur bei ursächl.
Zusammenhang zwischen Pflichtverletzung und Schaden.