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3) Für die innere Einrichtung der beiden Tabellen werden, um der Uniformität willen,
die anliegenden Formulare *) als allgemeine Norm vorgeschrieben, und sollen künftig
Die Prädikare olgende seyn: vorzüglich gut, sehr gut, gut, mittelmaͤsig, schwach.
Dieser Formulare haben sich in Zukunft auch die zur Prüfung der katholischen
Schul-Lehrer aufgestellten Commissionen in Biberach, Ellwangen, Nekarsulm, No-
teyburg, Rotweil und Stokach zu bedienen. « ··
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re auf das Vorhalken desselben gegen den Pfarrer, den Schallehrer (wenn jener noch
Provisor ist) und die Gemeinde, auf seine Sitten, seinen Fleiß und die Art, wic er
die Kinder zu behandeln pflege, beziehen.
5) In dem Prüfungs= Bericht ist bestimmt anzugeben, ob und mit welcher Methode die-
ses oder jenes einzelnen Unterrichts-Gegenstandes der Candidat besonders bekaunt seis
ob er einen deutlichen, für die Schulkinder faßlichen, richtigen Vortrag habe! in
welchem Fache er besondere Fortschricte, oder auffallende Lüken gezeigt habe?
6) die vorhandenen Schul-Ineipienten sind von den Schul-Inspektoren jedesmal nach der
Schul= Visitation ebenfalls zu prüfen, und ist sodann in einem eigenen, dem Gene-
ral-Schulbericht beizulegenden tabellarischen Berichte folgendes anzuzeigen:
a)das Alter, der Geburts-Oir des Incipienren,, die Zeir seines Eintritts in die Lehre
mnd wer der #hrer sei2 ·- "·"" "’«« "
b) Seine Gaben uͤberhaupt und die besondern Anlagen zum Schulfacho; ob er sich ehe-
dem wöährend des Aufenthalts in der Elementar-Schule ausgezeichnet habe, und
worinn besondere? 1
) seine körperliche Constieution; Gestalt, dußerer Anstand, Gesundheit, etwaige Ge-
brechen am Gehör, Gesscht 2c.
d) seine Aussprache; ob sie rein, oder nach dem Volks-Dialekt sei?
e) Beschäftigung ausserhalb der Schule; ob er vom Schul-Lehrer zu Feldarbeiten 2c.
zum Nachtheile seiner Bestimmung gebraucht werde?
f) Fortschritte in den Schul= Kenntnissen; namentlich auch in der Gesang.-Lehre und
dem Drgelseielen. . ..
Bemühungen seines Lehrers für seine Ausbildung; theoretischer und praktischer Un-
terricht, den er erhält. . · «
Diesem Berichte ist ůberdiß ein von dem Orts-Pfarrer bestaͤtigtes Zeugnis des Leh-
rers uͤber seinen Fleiß, Wißbegierde und Sitten beizulegen. «
7)DadendenEgndidåtenhesSch-UlstandcspckEINkakaWesberbestehmdgnsprß
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bis 3 Jahre lang als Incipjenten in ener Schule gestanden sind, und die nöthigen
Vorkenmtnisse im Schulwesen, Musik 2c. bestzen, so haben die Schul-Inspectoren zu
berichten, ob, und welche Incipienten aus ihrem Bezirke in ein solches Institut zu
treten geneigt seien, und ist auch künfrig in jedem einzelnen Falle zupor eine Anzeige
hieher zu machen. Decret. im Ksnigl. ksthol. geistlichen Rath, den g. Aug. 1819.
5) S. Beil. A, «