339
haben wird mit dem An iemit dffentlich bekannt gemacht, daß die Kaufs-oder Pacht-Liebhaber
deese Weinkerge 163 Fnhan, hiemik blfenelich be ond fe0h mit ebrigleirlichenbsrenchgenz Zeugnifen.
am 17. Sept. d. J. Morgens 8 Uhr im Klosier Weissenau einfinden konnen. Den 11. Ang. 1870.
...- s« Kreis-Steueramt und Cameral-Verwaltung.
Besigh.eim. Donnersta « .-drmittas9uhrwfde0usdemhietaenherrfchctft-
lichen Keller 5 Aimer 12 Imi Hden 30. Aug. oarms „ gim dffentlichen Aufstreich — werden,
der Verkauf bleibt jedoch auf allergnädigste Ratification ausgesezt. Den 13. Aug. 1810.
1 te Ra » on.«Cametalamk.
Ba-lingen.DieMaurer-.'«r-S«,reiner"-Sloer-Glafer-lmdHafnek-kaekkmMVEM
allhier neu zu erbauenden Schplh immer Schhinerech Wm—vs in legalen Abktreich gebracht were
den; welches den Meistern dieser Professionen mit dem Anhang hiemit dffentlich bekannt gemacht
wird, daß sich die Liehhaber gedachten Tags morgens 9 Uhr auf dem Rarhhaus allhier einfinden, ssch
mic Zeugnissen ihrer Kenntniße und hinlänglichen Vermögens legitimiren, und die weitere Bedingun-
den HKernehmen sollen. Den 7. Aug. 181c. Kon. Oberamt.
Gmünd. Das Recht, in demjenigen Theil des hiefigen Cameral-Bezirké nach Salpeter zu
graben, welcher nicht im vorigen Jahr verliehen worden, wird bis Mittwoch den §. Sept. d. J. auf
6 Jahre, nemlich ven Jakobi 18ro bis 1816. an den Meistbietenden lalva raiiSkaliobe. verliehen
werden. Es wird bemerkt, daß dieser Theil in vr. Orten, Weilern und Hofen bestehe, und nur sol-
che Liebhaber zum Bestand zugelassen werden, welche sich durch obrigkeitliche Zeugnisse über ihr Prä-
dikat, und eigene Kunsterfahrung, oder wenigstens über die Tüchtigkeit ausweisen konnen, das Ge-
schäft durch andere kunsterfahrne Personen beforgen lassen zu konnen. Auch müssen die Liebhaber ein
angemessenes Vermdgen dokumentiren können, und daß sie im Srande seien, eine dem jährlichen Lo-
car gleichkommende Caution zu leisten. Die Verhandlung wird besagten Tags Vormittags 83 Uhr in
der hiesigen Cameral-Amtswohnung vorgenommen werden, wobei sich die Liebhaber einfinden können.
Den 18. Aug. 1810. . Kdn. Cameral-Amt.
. Herbrechtingen. In Gemäsheit ergangener allerh#chsten Vorschriften wird Wontags den
10. Sept. Morgens 8 Uhr, in der hiesigen Cameral-Verwaltung das Recht, in der Stadt Giengen
und dem dazu gehdrigen Hof Schrottenhof nach Salpeter zu graben, auf 6 Jahre unter Vorbehalt
allerhöchster Genehmigung im dffentlichen Aufstreich verpachtet werden. Die Bestands-Liebhaber wer-
den zu dieser Verhandlung mit dem Anhang eingeladen, daß sie sich mit obrigkeitlichen Zeugnissen
wegen guten Prädikate und eigener Kunsterfahrung oder wenigstens der Tüchtigkeit, das Geschäft
durch andere kunsterfahrne Personen besorgen lassen zu konnen, so wie wegen eines angemessenen Ver-
mdgens und Fähigkeit zur Cautionsleistung zu legitimiren haben. Den 18. Aug. 1810.
„ .. Cameral-Amt daselbst.
Marbach. Die Chaußirung des über die hiesige Markung hinziehenden Distrikts der Straße
von Marbach nach Ludwigsburg im Ganzen r94 Ruth. haltend, welche theils neu anzulegen, theils
nur auszubessern sind, und die damit verbundenen Nebenarbeiten kommen am 28. ei Machinttags
Da Uhr auf hiesigem Rathhaus in Abstreich. Die Liebhaber mogen sich mit Zeugnissen ihrer Tüchtig-
keit versehen, dabei einsinden. Den 1J. Aug. 180. - Koͤn. Oberamt.
Tuͤbingen. Nach er angenem allergnaͤdigsten Befehl vom 15. Aug. soll die hiesige Koͤnigl.
Pulvermuͤhle mit der dabei befgetem. adigst und den zur Pulver-Fabrication nithigen Gebh-
den, samt vorhandenem Gras= und Küchengärtlen von un efirr 1 Vrtl. im Meß auf 6 Jahre, nem-
lich vom 7. Sept. 1810 bis dahin 1816. im dffentlichen Aufstreich verliehen werden. Die Gebäude
sind t a) die Pulvermühle vor dem Haagthor an der Ammer, mit 12 Stämpfel und #2 metallenen
Schuhen, x eichenes Rollfaß, und # großes Polierfaß; b) das Wohnhauß; c) das Obrha
d) das Kornhäußle; e) der Kohlofen; I) die Salperer= und Holzhütten. Zur Vornahme dieser
Perleihung ist Oonnerstag der 6. Sept. feslgesezt, wo sich also die Liebhaber in Ansehung ihres Prä-
dicats mit obrigkeitlichen Zeugnissen versehen, und daß sie eine Cantion von Looo fl. zu prästiren eim
Stande sind, an obigem Tag Vormittags 0 Uhr in der Kdnigl. Cameral-Verwaltung dahier einfin-
den, und die Bedingungen vernehmen können; zugleich wird hier noch bemerkt, daß einem Beständer
das erzeugte Puleer als sein gänzliches Eigenthum überlassen, und ihm der freie Verkauf desselben,