Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1810. (5)

Nro. 36. 1310. 
Koͤniglich, Wuͤrttembergisches 
Staats-und Regitrungs-Blatt. 
Samstag, 1. Sept. 
  
  
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Die Lieferung der rükständigen Zuchthaus-Gefälle an die betreffenden Pflegkassen durch die 
Obereinbringereien betreffend. 
Da dem Königl. Ober-Landesökonomie-Collegium die Anzeige gemacht worden ist, daß 
für die Monate April, Mai und Juni nur von einigen Obereinbringereien die Zuchthaus- 
Gefälle an die betreffende Pflegkasse eingesandt worden, und mehrere sogar noch mir ihren 
Lieferungen für die Jahrgänge von 18f0 und 1822. im Rükstande seien, hierdurch aber 
nothwendig eine nachtheilige Stokung in den, diesen Kassen obliegenden Zahlungen entsie- 
hen muß; so werden die Königl. Oberämter hiemit erinnert, die ihnen untergebenen Zucht- 
und Waisenhaus-Gefäll-Obereinbringer zur alsbaldigen Ablieferung der eingegangenen Gel- 
der an die ihnen zugewiesene Kasse anzuhalten, und dafür zu sorgen, daß auch in der Fol- 
ge je von 3 zu 3 Monaren diese Ablieferung unmangelhaft vor sich gehe. 
Es haben daher die Oberämter sich nicht nur von denselben über die Befolgung die- 
ses Befehls die Anzeige machen, und die zurükerhaltene Quittung für die geleistete Bezah—- 
lung vorlegen zu lassen, sondern auch von ihrem Particular Einsicht zu nehmen, da, wo 
ste eine Saumsal oder eine Unordnung der Oberembringer wahrnehmen, solche sogleich zu 
rügen, wo aber die Untereinbringer ihre Pflicht in fleissigem Eintreiben der für die Waiten- 
und Zuchthäuser bestimmten Revenüen nicht erfüllen, diese auf alle nur dienliche Weise in 
die Ordnung eivzuleiten. Stuttg. den 24. Aug. 1810. Kön. Ob. Landesskon. Colleg. 
t Die Sperrung der Stadt- Thore betreffend. 
Da Se. Königl. Maj. allergnédigst zu befehlen geruht haben, daß in Zukunft die 
re 
Tho im Monat Januar um 16 Uhr 
- Februar- 2 6 Uhr 
2 Merz — 7 Uhr 
- - April - 8 Uhr 
- Mai, Jun. Juli, August um 9 Uhr 
Septemb. und Oktobr. um 8 Uhr
	        
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