Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1810. (5)

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im Monat November um *(6 Uhr 
* December um 1# 6 Uhr 
geschlossen werden sollen; so wird solches zur allgemeinen Kenntniß gebracht. Seuttgart, 
den 23. Aug. 1810. Königl. Ober= Polieei-Direction. 
Straf-Erkenntniß Kdnigl. Conseriptions. Commission. 
Andreas Mangold von Wildberg, Oberamts Nagold, welcher sich der Steklung zu den 
Musterungen des vorigen und gegenwärtigen Jahres ungehorsamer Weise entzogen hat, je- 
doch bei seinem ganz geringen Maase unter dem binien-Meß sich nicht zur Aushebung 
eignet, wird zu einer dreiwöchigen Festungsarbeit guf dem Hohenasperg condemnirt. Decret. 
Stuttg. in Kön. Conseriptions-Commission, den al. Aug. 180á“. 
NRechts-Erkenntniß des Königl. Ob. App. Tribunals. 
In der Appellations-Sache von der vormaligen Fürstlich-Hohenloheschen Iustiz-Kanz- 
lei zu Bartenstein zwischen den sämtlichen Professionisten zu Minderfeld, Klägern, Apel- 
lanten an einem, und der dortigen Gemeinde, Beklagter, Appellatin am andern Theil, 
Kriegskosten-Umlage betreffend, wird, unter Abschlagung des appellantischer Seits deferir- 
ten Eides, die Urtel poriger AIn#ein= unter Vergleichung der in gegenwärtiger Instanz auf- 
gegangenen Prozeß-Kostev be dtigt. Tübingen, den 23. Aug. 1810. 
Erkenntniß des Kön. Ob. Justiz-Collegü# II. Senars. 
Die Appellations-Sache von Wildberg zwischen dem Chirurgus Uleich Schoͤttle von 
Ebhausen Appellapten an einem, und seiner Schwieger-Tochter der Christiana Friederika 
Schöttlin cum curat. ebendaselbst, Appellatin am andern Theil, eine angeblichel Hauß-Kauf- 
Schillings-Forderung betreffend, wurde wegen Mangels einer gegründeten Beschwerde von 
Amtswegen Per Kelcriptum verworfen. Stuttg. den 18. Aug. 1819. 
Se. König.l. Maj. haben allergnädigst geruhe, 
durch ein Decret vom 15. Aug. dem Second-Lieutenant Beyelmann veom leichten 
Bartaillon v. Wolff die gebetene Entlassunz aus Kön. Militair-Diensten zu ertheilen, 
durch ein Decret vom 16. Aug. den Premier-Lieutenant v. Kuehn vom leichtem Ba- 
cqillon v. Stokmaier zum Stgabs= Hauptmann beim Infanterie-Regiment v. Scharffenstein 
u befördern, - 
" xurch ein Decret vom r0. Aug. den von Podewils aus Mekleuburg als Second- 
Lieutenant beim Dragener-Regiment Krenprinz anzustellen. Z„ 
durch ein Decret vom #1. Aug. den Stabs-Hauptmann v. Langsdorff vom Füst- 
lier-Bataillon v. Berndes von ddem Königl. Militair zu entlassen, und 
die Unter-Lientenants Sonntagzund Honold von der Artillerie zu Ober-Lieute- 
nants bei derselben zu befördern. " · 
durch ein Decret vom 26. Aug. die Stabs-Hauptleute des Füsilier-Regiments von 
Koseriz v. Denotti und v. Schiller zu wirklichen Capitgins beim Jüsilier: Bataillon 
v. Berndes,
	        
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