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von Mergelstetten, wegen wiederholter Diebstaͤhle und Betruͤgereien, neben Ersaz der Ko-
sten und Schaͤden, zu dreijähriger Zuchthauß= Strafe in Gorteszell verurtheilt.
Den 7. Aug. wurde die bei dem. Oberamt Gaildorf verhaftete Maria Seiferin, von
Rottenhaar, wegen attentirten Kindsmords, Blutschande mit ihrem Stiefoater, und fünf-
ter Scortation, zu 9 jähriger Zuchthauß= Strafe in Ludwigsburg, und ihr Stiefvater, Jo-
hann Gottfried Hang, von Rottenhaar, wegen der vorgedachten, mit seiner Stieftochter
begangenen Blurschande zu vierrhalbsähriger Zuchthausstrafe in Gotteszell, jedes neben dem
Ersaz der verursachten Kosten verurtheilt. « . ··"
Unterm 7. Aug. wurde der, wegen wiederholten Diebstahls bei dem Oberamt Alten-
steig verhaftete Carl Conrad Hays von Tübingen, zu fünffähriger Zuchthaußstrafe in Got-
teszell, neben Ersaz der Kosten und Schäden, verurtheilt und befohlen, daß er nach erstan-
dener Strafe in das Kreis-Arbeitshauß zu Rottenburg auf unbestimmte Zeit untergebracht
werden solle.
« Den 3. Aus, ist die, wegen Stellionats bei dem Oberamt Ehinzen verhaftete Agatha
Rußin von Ettenkirch, neben Ersaz der Schaͤden und Kosten zu einjaͤhriger Zuchthaußstra—
fe in Ludwigsburg condemnirt, und befohlen worden, daß sie nach deren Erstehung in ei-
nem Zwangs-Arbettshauß bis zu erprobter Besserung aufbewahrt werden solle.
Unterm #4. Aug. wurde Georg Adam Geißer, von Sondelsingen, Oberames Sulz,
rae Nothzucht, mit einer fünfjährigen Festungsstrafe, neben Bezahlung aller Unkosten
ient.
Den 232. Aug. ist Johann Georg Pogel von Weilheim, Oberamts Kirchheim, wegen
Widersezlichkeit gegen die Nachtwache, zu einjähriger Festungsarbeit und Bezahlung sämt-
licher Kosten condemnirt worden. .
UntcrmF?.Aug.wurdederzbeijdemObernmtswiefalten,wegensscraßenraubsmit
gefaͤhrlicher Mißhandlung, verhaftete Balthafar Rebmann, von Hailsingen, auf unbestimm-
te Zeit zu schwerer Arbeir in das Zuchthauß Gorterzell verurrheilt.
Den 22. Aug. ist die bei dem Oberamt Ludwigsburg inhaftirte Christine Friedrike Lie-
del von Brakenheim, wegen wiederholter Diebstähle zu sechsmonatlicher Zuchthaußstrafe
und Ersaz aller Kosten und Schäden condemnirt worden.
Erkenntniße des Kdn. Ob. Justiz-Collegii II. Senats.
) Die Appellations-Sache von Spaichingen zwischen dem Seidenfabrikant Johann
Jakob Kohler von da, Bekl. Appellanten an einem, und dem Amtspfleger Silvester Merk#
ebendaselbst, Kl. Appellaten am andern Theil, pcto debiti., wurde da sie in einer liquiden
Schuldsache von einem inhasiv Bescheid ergriffen worden ist, von Amtswegen verworfen.
Stuttg. den 7. Sept. 1
2) In der Appellations-Sache von Brakenheim zwischen dem Erpeditions-Rath und
Cameralverwalter Rapp zu Sindelfingen, Bekl. Appellanten an einem, und dem Substitu-
ten Christoph Gottlieb Spärh von Maulbronn, Kl. Appellaten am andern Theil, eine Sa-
larien= und Kostgelds= Streitigkeit betr. wurde auf Beweis erkannt, und derselbe dem Ap-
pellanten auferlegt. Stuttg. den 8. Sept. 1810.