Contents : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1862. (28)

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werden  aufgefordert,  sich  binnen  vier  Wochen  bei  dem  evangelischen  Consistorium  vorschriftmaͤßig
  zu  melden.

35.  Die  Bewerber  um  die  erledigte  Pfarrei  Simmotzheim,  Dekanats  Calw,
welche  1030  Kirchengenossen  zaͤhlt,  werden  hiemit  aufgefordert,  sich  binnen  vier  Wochen
bei  dem  evangelischen  Consistorium  vorschriftmäßig  zu  melden.  Die  Verwandlung
der  ungeeigneten  Theile  des  nach  Sportelpreisen  vorläufig  zu  824  fl.  berechneten
Einkommens.  ist  gehbrig  eingeleitet  und  hat  sich  der  neu  anzustellende  Geistliche
deren  Ergebniß  gefallen  zu  lassen.

4)  Die  Bewerber  um  die  erledigte  Pfarrei  Neustadt,  Dekanats  Waiblingen,
welche  1064  Kirchengenossen  zählt,  und  deren  Einkommen  nach  Sportelpreisen  zu
675  fl.  berechnet  ist,  werden  hiemit  aufgefordert,  sich  innerhalb  vier  Wochen  bei  dem
K.  evangelischen  Consistorium  vorschriftmäßig  zu  melden.  Bemerbt  wird,  daß  die
Verwandlung  der  ungeeigneten  Einkommenstheile  gehöbrig  eingeleitet  ist,  und  daß
sich  der  neu  anzustellende  Geistliche  deren  Ergebniß  gefallen  zu  lassen  hat.

5)  Die  katholische  Stadtpfarrei  Munderkingen,  Oberamts  und  Dekanats.
Ehingen,  begreift  im  Pfarrorte-  und  einem  Filialweiler  1961  Pfarrgenossen,  und
gewährt  an  Garten-Ertrag,  Zehnten,  Capitalzinsen,  Besoldungen  und  gestifteten  Gebühren
ein  beständiges  Einkommen  von  1,072  fl.  Die  Bewerber  haben  sich  binnen  vier
Wochen  vorschriftmäßig  bei  dem  katholischen  Kirchenrathe  zu  melden,  und  insbesondere
auch  über  ihre  Tüchtigkeit  zum  Schul-Inspebtoratamte  auszuweisen.

#.  E

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Widerruflich  angestellte  Diener.

Die  widerrufliche  Stelle  eines  Verwalters  des  Interkalar-Fonds  der  katholischen
Kirchenstellen  in  Verbindung  mit  dem  gleichfalls  widerruflichen  Amte  eines  außerordentlichen
  Canzleihülfs-Arbeiters  bei  dem  K.  katholischen  Kirchenrathe  ist  unter  dem
5.  Mai  dem  Canzlei-Assistenten  Klein  bei  der  Regierung  des  Jartkreises  übertragen
worden  „  "

Die  bei  der  Regierung  des  Donaukreises  erledigte  Canzlei-Asssstentenstelle  ist  unrer
dem  2.  d.  M,  dem  Oberamts-Aktuar  Lang  zu  Brackenheim  übertragen  worden.
Am  3t.  v.  M.  sind  die  Rechts-Erkenntnisse  vom  Monat  März  ausgegeben  worden.