Nro. 30. 1 8 1o. 383
Koöniglich; Württembergisches
Staats-und Regierungs-Blakt.
Samstag, 232. Sept.
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Die Einsendung der Schul-Provisorats= und Incipienten-Tabellen betr.
Seämrliche evangelische Dekane des Königreichs werden hiemit an die genaueste Beob-
achtung der gesezlichen Vorschrift in Betreff der Einrichtung der jährlich #einzusendenden
Schul: Provisorars= und Schul-Ineipienten-Tabellen erinnert. Insbesondere sollen
1) diese Tabellen in Folio nach dem Quer-Format geschrieben und mit einem Einbande
versehen werden.
2) Die Schulmeister, welche Incipienten halten, sind anzuweisen, die Methode, nach
welcher sie dieselbe in jedem einzelnen Lehrfache unterrichten, zu beschreiben, und sind
daher diejenigen Aufsäze, welche blos die Gegenstände des Unterrichts enthalten, den
Schullehrern zur Berichtigung zurükzugeben.
3) Das Conststorial Zeugnis von jedem Provisor ist in Kürze am gehörigen Orte anzu-
ühren; . ,
4) s v Provisorats-Tabellen sind alle Provisoren, ohne Ausnahme, mithin auch, da
der Stand derselben für das ganze Jahr anzugeben ist, die Winter-Provisoren, auf-
unehmen;
5) di- Michaelis noch vacanten Provisorate sollen angezeigt, und die Ursachen, war-
um sie noch nicht wieder beseze worden, angegeben worden;
o) die Provisoren und Incipienten, welche im Laufe des Jahrs den Schullehrerstand
wieder verlassen und einem andern Berufe sich gewiedmet haben, oder wegen eines
Vergehens von ihrer Stelle removirt worden, sind in einer Beilage der Provisorats-
Tabelle, mit Bemerkung der Ursache ihrer Entfernung anzuzeigen; Endlich sollen
7) die an jedem Orte befindlichen Privat= Lehrer und Hofmeister, wenn leztere aus dem
Schullehrer-Stande sind, auf gleiche Weise wie die Provisoren, mit Anführung ih-
rer Prädicate 2c. genannt, und die zum Privat-Unterricht erhaltene Erlaubnis aus-
drüklich angeführt werden. Stuttg. im Kön. Ober-Consistorium, den 7. Sept. 1810.)
Zwei vacante Schuldienste bektreffend.
Die evangelisch lutherischen Schuldienste zu Westheim, Gaildorfer Discese, und Lud-