Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1810. (5)

Nro. 40. 1 3 10. 395 
Koͤniglich- Wuͤrttembergisches 
Staats-und Regierungs-Blakt. 
Samstag, 20. Sept. 
  
  
Abnigl. Reseript, d. d. 13. Sept. 1810. Die Verpflichtung und Eidesleistung sämtlicher 
Königl. Staats-Diener betr. 
Liebe Getreue! Wir sinden Uns veranlaßt, in Betreff der Verpflichtung und Eides- 
seistung Unserer sämtlichen Staatsdiener folgendes zu verfügen: 
1) Die Staats-, Cabinets-, Conferenz-Minister, Chefs der 6. Departements, Mi- 
nister und der Staatssekretär werden wie bisher von Uns Selbst in Pleno des Staats- 
Ministerit in Eid und Pflicht genommen. · 
2)AlleOber-Hofchargen.undfolcheHofchargemdenendasPrädikat«,,Excellenz« 
seigelegtistJeistendenEidinUnsereeigeneHände,werdenaufgeführkdurchdenMini- 
ster der auswaͤrtigen Angelegenheiten im Beiseyn des Sraatssekrerärs, und wird der Por— 
trag durch einen geheimen Kabinetssekretäer geschehen. Alle übrige Hoschargen bis incl. des 
Kammerjunkers leisten den Eid im Scaatsministerio, aufgeführt durch den Chef des De- 
partement; der Vortrag geschieht durch einen geheimen Secretaͤr des Ministerii. Die niede- 
re Hofchargen und Hofbedienung leisten den Eid wie bisher. Die adelichen Stallmeister 
und Reise-Stallmeister werden in die Kathegorie der Kammerjunker gerechnet. Wer ein- 
mal bei einer Hof-Charge den Eid geleistet hat, braucht ihn bei Erhoͤhnng der Charge 
nicht wieder zu leisten, ausgenommen diejenige, welche den Eid in Unsere Haͤnde Selbst 
schwoͤren muͤssen. · 
3) Der Feldmarschall, Feldzeugmeister, die Gouverneurs und Commandanten der Städ- 
te und Festungen, die General= Lieutenants und Divisiondrs, die General-Adjutanten, die 
General: Majors und Brigadiers, der geheime Kriegs-Kanzlei-Director, die Comman- 
deurs der Regimenter, sie seien vom 2. oder 1. Bataillon, leisten, wenn ste zu diesen Char- 
gen befördert werden, den Eid in Unsere Hände, aufgeführt durch den Kriegsminister im 
Beiseyn des Staatssekretärs; der Vortrag geschieht durch den geheimen Kriegskanzlei-Di- 
rektor, und bei demselben durch den ältesten Offizier der geheimen Kriegskanzlei. Die Kö- 
nigl. Flügel Adjutanten leisten den Eid in Unsere Hände, aufgeführt durch den ältesten Ge- 
neral-Adjutanten, im Beiseyn des Staatssekretärs; der Vortrag geschieht durch den gehei- 
wen Kriegskanzlei-Direktor. Alle in Dienst tretenden Stabsof#ziere, Räcthe des Kriegs-
	        
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