II. Beil.
Nach getichtl.
Schäzung zu
, 421
Gerichtliche Schuld- und Unterpfands- Verschreibung
von KCheleuten.
Wir am Ende unterzeichneten Eheleute,
Ich (Vor- und Zuname des Schuldners) zu (Wohnort; Oberamt?).
und ich, dessen Ehefrau (Vor- und Geburtsname der Mitschuldnerin)
unter dem Beistande meines gerichtlich verpflichteten Kriegs, Vogtes,
(Vor- und Zuname, Gewirbe oder Character desselben)
beurkunden hiemit, für uns, unsere Erben und Nachfolger, daß wir, mit ober-
amtlicher Bewilligung, de
(Vor- und Zuname, Character, Wohnort des Gläubigers)
die Capital-Summe von - « ·
: (in Ziffern) —4 (mit ganz ausgeschriebenen Worten)
zu unserm ehelich-gesellschaftlichen Muzen („dargclichen #. wenn die Summe hier
als Darlehen baar gegeben und empfangen worden ist)
(Raum für Bezcichnung des bestimmten Zweckes der Aufnahme, wenn es
gefordert wird)
schuldig geworden sind.
Wir versprechen, dieses Capital de Gläubiger nicht nur jähr-
lich, je auf den (Zinse-Termin) mit Fünf von Hundert, richtig und kostenfrei
zu verzinsen, sondern auch, nach vorangegangener Einvierteljähriger Aufkündi-
gung, welche jedem Theil bevorbleibt, samt den rükständigen Zinsen, in unge-
treunter Summe und in guten, gangbaren Münz-Sorten, ebenfalls kostenfrei
abzutragen. * .
Indem wir uns für vorstehende Capitale Summe und die varaus verfalle-
nen Zinsen, unter Begebung aller den Mirschuldnern zustehenden Rechtswohltha-
ten, mit: und für einander also verbinden, daß jeder rechtmäsige Innhaber die-
ser Schuld-Verschreibung die Befugniß haben soll, Jeden von uns beyden,
welchen er will, auf die Bezahlung der ganzen Schuld zu belangen;
So verpfänden wir, zur Sicherung dieses Capitals und der daraus
verfallenen Zinsen, dem Eigenthümer dieser Urkunde, bis zu seiner gänzlichen
Befriedigung, sowohl unser beiderseitiges gesammtes (Gegenwärtiges und zu-
künftiges) Vermögen, als auch im Besondern nachbeschriebene Grundstüke;
nemlich
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(Uicher und auf folgender Seite