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Erinnerung an die Koͤnigl. Oberbeamte wegen Einsendung des Brandschadens-Versicherungs-
Aenderungs-Tabellen auf Georgin 1810. «
Es ist zwar den saͤmtlichen Oberbeamten und besonders den Stadt= und Amtsschreibern
unterm v75. Mai d. J. (Staats= und Regierungs-Blatt Nr. 22.) auf das ernstlichste einge-
schärft worden, die Tabellen über die in Ansehung der Gebäude, deren Anschläge und
Inhaber innerhalb eines jeden Rechnungslaufs vorgefallenen Veränderüngen längstens bis
Martini jeden Jahrs unfehlbar einzusenden, oder sich zu gewärtigen, daß, wenn dieselben
nicht vor dem Tag Termini eingekommen seyn sollten, selche sogleich nach diesem Termin
durch eigene Kanzleipresser auf Kosten der Schuldhaften abgelange werden würden. ·
Da nun dieser Termin herannaher, so findet man sich veranlaßr, die sämtlichen Ober-
beamten hierauf aufmerksam zu machen, und dieselbe zu erinnern, sich mit Einsendung die-
ser Tabellen innerhalb des bestimmten ermins um so weniger einige Saumseligkeit zu
Schulden kommen zu lassen, als in solchem Fall die Ablangung derselben durch eigene Kanz-
leipresser auf Kosten der Schuldhaften ganz unfehlbar verfügt werden wird. Decr. Stutt-
gart, in Königl, Ober-Regier. Ob. Pol. Depart, den 11. Oct. 1810.
Rechts-Erkenntniß des Konigl. Ob. App. Tribunals.
In der von dem Grosherzoglich Badischen ehemaligen Hofgericht zu Mörsburg an
das Königl. Ober-Tribunal übergegangenen Appellations-Sache zwischen dem Ober-Zollver-
walter v. Heider zu Biberach, Beklagten, Appellanten, und dem Hoffactor Elkan Reut-
linger zu Carlsruhe, Kl. Appellaten, Kriegs-Lieferung betreffend, wurde, nach abgeschwor-
nem Reinigungs-Eid, die Urtel der vorigen Instanz, jedoch unter Compensation der Kosten
dieser Instanz, bestätigt. Tübingen, den 4. Okt. 1810.
Erkenntniße des Kdn. Ob. Justiz-Collegil II. Senats.
1) In der Appellations-Sache von dem vormaligen Justiz-Ame Sindringen, zwi-
schen dem Johann Georg Fink Bekl. Appellanten an einem, und der Rosina Barbara Bit-
schin ebendaselbst, Kl. Appellatin am andern Theil, p## satisfact. privat. ex stupro wurde
das von dem Appellanten vorgebrachte unstatthafte Restitutions-Gesuch contra lapsum kata-
lium appellationis von Amtswegen ber kelcript. verworfen. Sturtg. den 20. Sept. 18 20.
2) In der Rechtssache zwischen dem Weingärtner Schwab in Stuttgart, Kl. und dem
Professor Gymnasii von Steinheil ebendaselbst, Bekl. wurde mittelst Bescheides auf Ab-
schwörung des deferirten Judicial-Eides erkannt. Stuttg. den 10. Oct. 1810.
Stuttgart, den 37. Sept. 1 3 ro. wurden geschieden:
1) Johann Jecob Ostertag, Bürger und Lammwirth zu Oberberken, Schorndorfer
Oberamts, Kl. von Juliana, geb. Klopfer von Alfdorf, Welzheimer Oberamts, Bekl. ex
cap. duali delert. comp. egens. 6
:) Johann Caspar Herzog, Bürger und Schumacher zu Benzwangen, Göppinger
Oberamts, Kl. von Anng Maria Barbara, geb. Schenk von da, Bekl. e enp. duafi de-
lert. comp. expenfis,
Den 4. Okt.
1) Anna Maria Juͤngling zu Rutesheim, Leonberger Oberamts, geb. Schoͤk von da,