Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1810. (5)

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Heilhronn. Der t. durch die blesige Cameralverwaltung vorgenommene Wein- 
verkauf ist uicht genedart unterm 20. Seto Mericbe nür, and n allergnädigst anbefohlen worden. 
Es kaeren Anber Lis, Dienstag den 16. Okr. Vormittage 10 Ubr ohngesihr 35 Shiner 1 Wein 
neuerdin . bi Scatiodne versteigert werden. Den g8. Okt. i810. 
hei stbietenden balra ratifieatio steig Koͤn. Cameral- Verwtung. 
Heidenheim. Das zur Cameral-Verwaltung gehdrige Kammergut zu Bbersol, dessen Be- 
stand bis G orgii z8ruu zu #er geher)soll nach abergnädigstem #- wieder auf 9 bis 12 Jahre 
in zwei gleichen Theilen verpachtet, die Schäferei hingegen zu 40 Stäk besonder, am Ende aber 
das ganze an emnen Pachrliedhaber unter Anbedingung einer Caution von 1020 fl. verliehen werden, 
wozu Mittwoch der 31 Okt. anberaume ist. Das Gut bestehr in 97 Meg. 14 Vrtl. 15 Rrh. Akers in 
allen 3 Zellgen, 250 Mrg. 1. Vrrl. Wechsel-Feldern, 40 Mrg. zweimädigen, 18 Mrg. 3 Vrtl. einmä- 
digen Wiesen, und 1# Pri. Krantläuder, deßgleichen hat ein Beständer neben einem erst in ferndi- 
gem Jahr neu erbauten Maierei-Hanß mit 2 Wohnungen unter einem Dach und noch mehreren Oe- 
konomie- Gebaͤuden auch zur Waide in denen Herrschagftl. Waldungen so viel, als nach dem Ermessen 
des Konigl. Oberforstamts zur Sommer= und Herbstwaide angewiesen werden kann, zu geniessen. Die 
Pacht- Liebhaber nun baben sich an dem bestimmten Tag Morgens um 9 Uhr auf dem Rathhauf all- 
hier einzufinden „vor der Verleihung aber mit gültigen obrigkeitlichen Zeugnissen in Ansehung ihrer 
Kenntnisse im Feldban und besizenden hinläglichen Vermdgens zur Leistung der Caution und Betrieb 
des herrschaftl. Gutö zu legitimiren. Den 1. Oct. 110 
Kreis-Steueramt Ellwangen und Cameral-Verwaltung Heidenheim. 
Heidenheim. Nach einem unterm 17. Sept. ergangenen allergnädigsten Befehl sollen die der 
Kduigl. Hochlbbl. Ober-Finanz-Kammer eigenthümlich zustehende 2 Seen bei Heidenheim und Izelberg, 
deren Bestand bis Georgi# 1811. zu Ende gehet, und wovon erster x38 Morgen, lezter aber 53 Mrg. 
3 Vrtl. mit Wasser und Graswachs hält, auf 6 bis Jahre verliehen werden, wozu Mittwoch der 
ZIr. Okt. anberaumt ist. Es wird solches dem Publikum hiemit zu dem Ende bekannt gemacht, damit 
die Liebhaber, welche sich mit obrigkeitlichen Zeugnissen zu legitimiren haben, daß sie die erforderliche 
Cantion 1 leisten im Stande seien, sich an bemeltem Tag, Nachmirtags 2 Uhr auf allhiesigem Raty- 
bauß einfinden, die Bestands-Bedingungen anhdren, und der Verleihung anwohnen konnen. Wobei 
vorläufig angemerkt wird, daß der Heidenheimer See unbesezt, der andere hingegen mit 24 Centner 
57 Pf. Rarpfen besezt übergeben wird. Den 2. Okt. 1810. "„ « 
- Kreis-Steueramt Ellwangen, und Cameralverwaltung Heldenheim. 
Kirchheim unter Tek Oa der Bestand des zum hiesigen Königl. Cameralamt gehdrigen Schd-- 
ferei-Guts zu Weilheim, bestehend in einem geräumigen Wohnhauß mit den udthigen Erfordernissen, 
Rindvieh-auch Schaafstallung zu 420 Stük; Funerböden; 1 Mrg. Vrtl. 104 Rth. Garten. 6 
Aeker und 32 Mrg. 24 PVrtl. 3 Rth. Wiesen auf Georgii (811. zu 
— 
Mrg. 
- s Schgaf ·. . nde gehet, so wird, selbiges, das 
vorzuͤglich fuͤr einen Schaͤfer oder Schaafhalter tauglich ist, weil man das Winter-Gefärt auf Weil- 
heimer Markung und das Land-Gefärt zn 600 Stuͤ Schaafwaar zu genießen hat, nach allerhoͤchster 
Verordnung au anderwättige 60 Jabre Montag deu 20. diß Vormittags ro Uhr in der Cameralver= 
waltung dahier an den Meistbietenden in dffentlichem Aufstreich verliehen werden. Diejenige, welche 
zu diesem Bestand Lust haben, wollen sich an dem angezeigten Tag und Stunde mit obrigkeitlichen 
Jeugnißen über ihr Prädikat und Vermdgen versehen, allhier einfinden. Oen 3. Okr. 1810 
" Kreis-Steueramt Urach, Cameralamt Kirchheim. 
Lauttlingen, Balinger Oberamts. Das allhier neu zu erbauende Schulhauß, welches nach 
den entworfenen Rissen 38 Schuh lang und go Schuh breit ist, wird am Dienstag den 30. Oct. die- 
ses Jahrs Vormittags 8 Uhr auf dem hiesigen Rathhauß im dffentlichen Abstreich veraccordirt wer- 
den. Wir laden zu dieser Verhandlung alle diejenige Zimmer-Maurer= Steinhauer -Schreiner-Gla- 
ser-Schlosser= und Hafner-Meister, die sich dieses Bauwesens unterziehen woilen, mit dem Anfügen 
ein, daß nur solche Meister zum Abstreich zugelassen werden, die gerichrlich ausgestellte und oberamt- 
lich bestärigte Zeugnisse in Rüksicht auf ihre Tüchtigkeit und Prädikat, und daß, was die Zimmer= 
leure, Maurer und Schreiner betrift, jeder eine Caution von 300 fl., die übrtgen Handwerksleute 
aber eine ihrem Akkord gleichkommende Caution einzulegen im Stande seien, beibringen; wobei wir
	        
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