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lin, in Ißny, wegen eigenmaͤchtig verzoͤgerter Einlieferung eines Vestungs-Straͤflings,
eine Strafe von dreyßig Reichsthslern zum Besten des Ludwigsburger Waisenhauses, un-
ter Bedrohung mit der Cassation auf den Wiedervergehungsfall, angesezt worden.
Oehringen. Bei Sr. Königl. Majestät hat der Herr Fürst Fridrich Au-
gust Karl von Hohenlohe Ingelfiugen zu Oehringen allerunterthänigst gebetten, den mit
dem fürstl. Hohenlohe-Ingelfingk. Besitzungen auf ihn übergegangenen verwickelten Passiv-
Stand unter Königl. Allerhöchster Antorität auseinander und ins Reine setzen zu lassen.
Da nun Se. Königl. Majestát den Unterzeichneten zum Königl. Commissarius
für dieß Auseinandersezungs-Geschäft allergnädigst zu ernennen geruht haben, so ladet
derselbe in Folge des deßhalb erhaltenen Allerhöchsten Commissorialis und des ihm von
dem Kenigl. Ober-Justiz-Collegium II. Sen. hiezu ertheilten speziellen Allerhöchsten
Auftrags alle diejenige, welche an gedachten Herrn Fürsten persönlich oder von wegen der
an ihn übergegangenen fürstlichen Besizungen irgend eine Schuldforderung zu machen ha-
ben, hierdurch öffentlich und peremtorisch vor, unter einem Termin von drei Monaten a
dato und zwar Dienstag den 8ten und die nächst folgende Täge des Monats Jannar
nächst künftigen Jahrs 1811 entweder in Person oder durch hinlänglich instruirte Bevoll-
mächtigte vor der Unterzeichneten Königl. Commission zu erscheinen und ihre Forderungen
an Capital und Zinnsen mittelst Vorlegung der Obligationen im Original und beglaubter
Abschrift rechtsgenüglich zu liquidiren, so fort entweder in Person oder durch einen oder
mehrere gemeinschaftlich zu ernennende Mandatarien die Vorschläge zur gütlichen Auseinan-
dersezung des befragten Passiv-Stands anzuhören, und ihre Erklärung über dieselbe ab-
zugeben, im entgegengesezten Fall aber die Ausschliessung von gegenwärtiger Vergleichs-
Unterhandlung und deren Resultat zu gewärtigen.
Es wird hiebei nur noch angefügt, daß wegen derjenigen Gläubiger, welche eine
Forderung an den am 27. Julii 1865. verstorbenen Herrn Fuürsten Ludwig Friedrich
Karl von Hohenlohe Neuenstein oder dessen Erbschafts-Masse zu machen haben, bereits
unterm 20. Sept. dieses Jahrs ein spezieller Aufruf ergangen sey, und die Erledigung
der auf jener Erbschafts-Masse haftenden Verbindlichkeiten separat behandelt werde, und
daß die Gläubiger des zu Schlawentschüz in Ober-Schlesien sich aufhaltenden Vaters des
Herrn Fürsten zu Ingelfingen, des Herrn Fürsten Fridrich Ludwig von Hohenlohe, in so
fern dessen Sohn, der Herr Först Fridrich August Karl sich nicht mit verbindlich gemacht
hat, oder die Schuld durch Novation nicht auf ihn übergegangen ist, unter gegenwärti-
gem Aufruf nicht ’. seyen. Den 8. Okt. 1810.
Klenigl. Commissarius, Geheimer Ober-Regierungsrath von Bühler.
Dem Publicum wird hiemit bekannt gemacht, daß die Couriers= und Estaffetten-Tare
auf den Königl. Posten von ### fl. Zo kr. pr. Pferd und einfache Station auf ## fl. 3 kr.
pr. Pferd und einfache Station vom 25. d. M. an herabgesezt ist. Stuttgart den 17.
Okt. 1810. Königl. Reichs-General-Ober-Post-Direction.
Nachdem der bei dem Königl. Württemb. Infant. Regiment von Scharffenstein als
Tadet stehende Fidel Matt von Baind, Oberamts Aledorf, sich schon am 27. Aug. d. J.