Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1810. (5)

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lin,  in  Ißny,  wegen  eigenmaͤchtig  verzoͤgerter  Einlieferung  eines  Vestungs-Straͤflings,
eine  Strafe  von  dreyßig  Reichsthslern  zum  Besten  des  Ludwigsburger  Waisenhauses,  unter
  Bedrohung  mit  der  Cassation  auf  den  Wiedervergehungsfall,  angesezt  worden.

 

Oehringen.  Bei  Sr.  Königl.  Majestät  hat  der  Herr  Fürst  Fridrich  August
  Karl  von  Hohenlohe  Ingelfiugen  zu  Oehringen  allerunterthänigst  gebetten,  den  mit
dem  fürstl.  Hohenlohe-Ingelfingk.  Besitzungen  auf  ihn  übergegangenen  verwickelten  Passiv-Stand
  unter  Königl.  Allerhöchster  Antorität  auseinander  und  ins  Reine  setzen  zu  lassen.

Da  nun  Se.  Königl.  Majestát  den  Unterzeichneten  zum  Königl.  Commissarius
für  dieß  Auseinandersezungs-Geschäft  allergnädigst  zu  ernennen  geruht  haben,  so  ladet
derselbe  in  Folge  des  deßhalb  erhaltenen  Allerhöchsten  Commissorialis  und  des  ihm  von
dem  Kenigl.  Ober-Justiz-Collegium  II.  Sen.  hiezu  ertheilten  speziellen  Allerhöchsten
Auftrags  alle  diejenige,  welche  an  gedachten  Herrn  Fürsten  persönlich  oder  von  wegen  der
an  ihn  übergegangenen  fürstlichen  Besizungen  irgend  eine  Schuldforderung  zu  machen  haben,
  hierdurch  öffentlich  und  peremtorisch  vor,  unter  einem  Termin  von  drei  Monaten  a
dato  und  zwar  Dienstag  den  8ten  und  die  nächst  folgende  Täge  des  Monats  Jannar
nächst  künftigen  Jahrs  1811  entweder  in  Person  oder  durch  hinlänglich  instruirte  Bevollmächtigte
  vor  der  Unterzeichneten  Königl.  Commission  zu  erscheinen  und  ihre  Forderungen
an  Capital  und  Zinnsen  mittelst  Vorlegung  der  Obligationen  im  Original  und  beglaubter
Abschrift  rechtsgenüglich  zu  liquidiren,  so  fort  entweder  in  Person  oder  durch  einen  oder
mehrere  gemeinschaftlich  zu  ernennende  Mandatarien  die  Vorschläge  zur  gütlichen  Auseinandersezung
  des  befragten  Passiv-Stands  anzuhören,  und  ihre  Erklärung  über  dieselbe  abzugeben,
  im  entgegengesezten  Fall  aber  die  Ausschliessung  von  gegenwärtiger  Vergleichs-Unterhandlung
  und  deren  Resultat  zu  gewärtigen.

Es  wird  hiebei  nur  noch  angefügt,  daß  wegen  derjenigen  Gläubiger,  welche  eine
Forderung  an  den  am  27.  Julii  1865.  verstorbenen  Herrn  Fuürsten  Ludwig  Friedrich
Karl  von  Hohenlohe  Neuenstein  oder  dessen  Erbschafts-Masse  zu  machen  haben,  bereits
unterm  20.  Sept.  dieses  Jahrs  ein  spezieller  Aufruf  ergangen  sey,  und  die  Erledigung
der  auf  jener  Erbschafts-Masse  haftenden  Verbindlichkeiten  separat  behandelt  werde,  und
daß  die  Gläubiger  des  zu  Schlawentschüz  in  Ober-Schlesien  sich  aufhaltenden  Vaters  des
Herrn  Fürsten  zu  Ingelfingen,  des  Herrn  Fürsten  Fridrich  Ludwig  von  Hohenlohe,  in  so
fern  dessen  Sohn,  der  Herr  Först  Fridrich  August  Karl  sich  nicht  mit  verbindlich  gemacht
hat,  oder  die  Schuld  durch  Novation  nicht  auf  ihn  übergegangen  ist,  unter  gegenwärtigem
  Aufruf  nicht  ’.  seyen.  Den  8.  Okt.  1810.

Klenigl.  Commissarius,  Geheimer  Ober-Regierungsrath  von  Bühler.

 

Dem  Publicum  wird  hiemit  bekannt  gemacht,  daß  die  Couriers=  und  Estaffetten-Tare
auf  den  Königl.  Posten  von  ###  fl.  Zo  kr.  pr.  Pferd  und  einfache  Station  auf  ##  fl.  3  kr.
pr.  Pferd  und  einfache  Station  vom  25.  d.  M.  an  herabgesezt  ist.  Stuttgart  den  17.
Okt.  1810.  Königl.  Reichs-General-Ober-Post-Direction.

Nachdem  der  bei  dem  Königl.  Württemb.  Infant.  Regiment  von  Scharffenstein  als
Tadet  stehende  Fidel  Matt  von  Baind,  Oberamts  Aledorf,  sich  schon  am  27.  Aug.  d.  J.