Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1810. (5)

Nro. 46. 1 3 10. 463 
Koͤniglich, Wuͤrttembergisches 
Staats-und Regietrongs-Blakt. 
Samstag, aà7. Oct. — . 
  
  
  
—. 
General-Reseript. 
Friderich, von Gottes Gnaden, König von Württemberg 2c. w. 
Wir haben, auf ausdrükliches Verlangen Sr. Majestät des Kaisers der Fran- 
josen, Königs von Italien, Beschüzers, des Rhein-Bundes 2c. 2c. Uns bewo- 
zen gefunden, zu verordnen, daß der Eingang, die Durchfuhr und der Verschluß aller En- 
glischen Fabrikate; aufs strengste in dem Königreich verboten und alle im Reich befindlichen 
Vorräthe von solchen Fabrikaten, sie msgen in den Magazinen der Kaufleute, in den La- 
gerhäufern, oder auf dem Transport sich besinden, in Beschlag genommen werden sollen. 
Wir befehlen demnach Unsern Ober= und Cameral-Beamten diese Unsere Allerhöchste 
Verordnung zum Vollzug zu bringen, und wollen dieselben zu dem Ende aufs ernstlichste 
angewiesen haben, unversüglich von allen Handelsleuten Verzeichnisse der vorräthigen En- 
glischen Fabrikate zu verlangen, das davon vorhandene, so wie die Vorräthe in den Waag- 
und Lagerhäusern, auch dasjenige, was sich auf dem Transport, es sey wohin es wolle, 
befindet, in Beschlag zu nehmen, und unter Anschluß der Verzeichnisse unverweilten Be- 
richt an das Königl. Steuer= Departement zu erstarten. Hieran 2c. Stuttgart im Königl. 
Staats Ministerium, den 25. Okt. 1810. Ad Mand. Sacr. Reg. Maj. 
General-Rescript. 
Frldevich, von Gottes Gnaden, Koͤnig von Wuͤrttemberg ꝛc. 2c. ꝛc. 
Wir sehen Uns veranlaßt in Folge des Ansinnens, welches des Kaisers der Franzo- 
fen, Koͤnigs von Italien Majestät Beschuzers des Rhein= Bundes wegen der Kolonial= 
Wgaren, und Saistrung der englischen Fabrikate an Uns erlassen haben, andurch zu ver- 
ordnen, daß sämtliche Handelsleute gehalten seyn sollen, innerhalb 24 Stunden Verzeich- 
nisse derjenigen Kolonial-Waaren, welche sie seit 4 Monaten ausser Lands geführt haben, 
an die Ober-Aemter und Cameral-Verwalter einzugeben, welche sodann diese Verzeichnisse 
an Unser Königl. Steuer-Departement einschiken werden. Hieran 2c. Sturtg. im Königl. 
Staats-Ministerium, den 26. Okt. 1810. Ad Mand. Sacr. Reg. Maj. pr.
	        
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