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Gesetzsammlung
für das
Fürstentum Neuß jüngerer Linie.
No. 646.
Inhalt: Ministerial VBerordnung vom 15. Oktober 1003, die Schlachtvieh. und Fleischbeschau betressend.
Bmunisterial- perorduung
vom 15. Oktober 1903,
die Schlachtvieh= und Fleischbeschau betreffend.
Im Nachtrag zu unserer Verordnung vom 15. März 1903 (Gesetzs.
Bd. XXV, S. 17) verordnen wir hiermit, was folgt:
§ 7 der vorerwähnten Verordnung erhält einen zweiten Absatz nachstehenden
Inhalts:
Bei Notschlachtungen darf die Schlachtvieh= und Fleischbeschan
außerdem sowohl von dem dabei ctwa amtlich beteiligten beamteten
Tierarzte als auch von demjenigen im Fürstentume wohnhaften approbierten
Tierarzte, welcher das Tier behandelt hat, vorgenommen werden.
Gera, den 15. Oktober 1903.
Fürstlich Reuß-Pl. Ministerinm.
v. Hinüber. c.
Ausgegeben am 21. Oktober 10903.
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