Full text : Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuss Jüngerer Linie. Fünfundwanzigster Band. 1903-1906. (25)

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Gesetzsammlung

für  das

Fürstentum  Neuß  jüngerer  Linie.
No.  646.

Inhalt:  Ministerial  VBerordnung  vom  15.  Oktober  1003,  die  Schlachtvieh.  und  Fleischbeschau  betressend.

 

 

Bmunisterial-  perorduung

vom  15.  Oktober  1903,
die  Schlachtvieh=  und  Fleischbeschau  betreffend.

Im  Nachtrag  zu  unserer  Verordnung  vom  15.  März  1903  (Gesetzs.
Bd.  XXV,  S.  17)  verordnen  wir  hiermit,  was  folgt:

§  7  der  vorerwähnten  Verordnung  erhält  einen  zweiten  Absatz  nachstehenden
  Inhalts:

Bei  Notschlachtungen  darf  die  Schlachtvieh=  und  Fleischbeschan
außerdem  sowohl  von  dem  dabei  ctwa  amtlich  beteiligten  beamteten
Tierarzte  als  auch  von  demjenigen  im  Fürstentume  wohnhaften  approbierten
  Tierarzte,  welcher  das  Tier  behandelt  hat,  vorgenommen  werden.

Gera,  den  15.  Oktober  1903.
Fürstlich  Reuß-Pl.  Ministerinm.

v.  Hinüber.  c.

Ausgegeben  am  21.  Oktober  10903.
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