Nro. 13. 1 8 1o.
Königlich= Württembergisches
Staats-und Regierungs-Blatt.
Samstag, zr. Merz.
Königl. Staats-Ministerium. Wiederholte Erinnerung, unmittelbare Eingaben an
Se. Königl. Maj. betr. d. d. 24. Merz 1810.
Da Se. Königl. Maj. neuerdings mit Eingaben und Bittschriften aller Art behelligt
werden, welche nach den längst bestehenden allgemeinen Verordnungen nicht bei Allerhöchstdenenselben
unmittelbar, sondern allein bei den betreffenden Collegien und Departements
einzureichen sind, wohin insbesondere Eingaben in Sachen, die schon vor Gericht
anhängig sind, und sich blos für die niedergesezten Justiz-Behörden eignen, Gesuche um
Eremtion von der Conscription und Entlassung aus dem Militär, so wie um die Erlaubniß
zum Studiren gehören: so werden die dißfalls bereits bestehenden Berordnungen, insbesondere
die vom ro. Mai- 1997. andurch auf das ernstlichste und mit der Bedrohung
wiederholt, daß die Bitesteller, welche sich diesen Verordnungen zuwider dennoch unmittelbar
an Se. Königl. Majestär Allerhöchst Selbst wenden, mit dergleichen Gesuchen chne
weiteres abgewiesen, und überdiß gegen die Coneipisten, die in den Gesezen bestimnnen
Strafen werden erkannt werden. Deer. Stuttg. im Königl. Staats-Mia.sterium, den 24.
Merz 1810. Ad and. S. Reg. Maj. propr.
Straf-Erkenntnisse der Koͤnigl. Conscriptions- Commission.
Folgende Conseriptionspflichtige, welche der im vorigen Jahr statt gehabten Aushebung
enrwichen sind, wurden in Hinsicht, daß sie nicht zum Militair würden abgeliefert
worden seyn, jeder mit einer Drei wochenrlichen Festungs-Arbeits-Strafe belegt, und zwar
durch ein Deeret vom I5. Merz Christoph Daub von Schwalldorf, Oberamts Notenburg,
und Joh. Georg Grauer von Möhringen, Oberamts Tübingen, und
durch ein Deeret vom 22. Merz Joseph Groß von Wurmlingen, Oberamts Rottenburg,
welche Straf- Erkenntnisse zur Warnung fuͤr Andere oͤffentlich bekannt gemacht werden.
Vermoͤg Decrets Königl. Conseriptions-Commission vom 27. Merz wurde Georg Peter
kang von Rieden, Oberamts Hall, wegen seiner Verheimlichung bei den bishertgen Musterungen,
und wegen versuchter Bestechung eines Land-Dragoners, in Hinsicht seiner absoluten
Unbrauchbarkeit zum Militärdienst, mit Vierwöchentlicher Festungs-Arbeitsstrafe belegt.