Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1810. (5)

Nro.  13.  1  8  1o.
Königlich=  Württembergisches

Staats-und  Regierungs-Blatt.

Samstag,  zr.  Merz.

 

 

 

Königl.  Staats-Ministerium.  Wiederholte  Erinnerung,  unmittelbare  Eingaben  an
Se.  Königl.  Maj.  betr.  d.  d.  24.  Merz  1810.

Da  Se.  Königl.  Maj.  neuerdings  mit  Eingaben  und  Bittschriften  aller  Art  behelligt
  werden,  welche  nach  den  längst  bestehenden  allgemeinen  Verordnungen  nicht  bei  Allerhöchstdenenselben
  unmittelbar,  sondern  allein  bei  den  betreffenden  Collegien  und  Departements
  einzureichen  sind,  wohin  insbesondere  Eingaben  in  Sachen,  die  schon  vor  Gericht
anhängig  sind,  und  sich  blos  für  die  niedergesezten  Justiz-Behörden  eignen,  Gesuche  um

Eremtion  von  der  Conscription  und  Entlassung  aus  dem  Militär,  so  wie  um  die  Erlaubniß
  zum  Studiren  gehören:  so  werden  die  dißfalls  bereits  bestehenden  Berordnungen,  insbesondere
  die  vom  ro.  Mai-  1997.  andurch  auf  das  ernstlichste  und  mit  der  Bedrohung
wiederholt,  daß  die  Bitesteller,  welche  sich  diesen  Verordnungen  zuwider  dennoch  unmittelbar
  an  Se.  Königl.  Majestär  Allerhöchst  Selbst  wenden,  mit  dergleichen  Gesuchen  chne
  weiteres  abgewiesen,  und  überdiß  gegen  die  Coneipisten,  die  in  den  Gesezen  bestimnnen
Strafen  werden  erkannt  werden.  Deer.  Stuttg.  im  Königl.  Staats-Mia.sterium,  den  24.

Merz  1810.  Ad  and.  S.  Reg.  Maj.  propr.
Straf-Erkenntnisse  der  Koͤnigl.  Conscriptions-  Commission.

Folgende  Conseriptionspflichtige,  welche  der  im  vorigen  Jahr  statt  gehabten  Aushebung
  enrwichen  sind,  wurden  in  Hinsicht,  daß  sie  nicht  zum  Militair  würden  abgeliefert
worden  seyn,  jeder  mit  einer  Drei  wochenrlichen  Festungs-Arbeits-Strafe  belegt,  und  zwar

durch  ein  Deeret  vom  I5.  Merz  Christoph  Daub  von  Schwalldorf,  Oberamts  Notenburg,
  und  Joh.  Georg  Grauer  von  Möhringen,  Oberamts  Tübingen,  und

durch  ein  Deeret  vom  22.  Merz  Joseph  Groß  von  Wurmlingen,  Oberamts  Rottenburg,
  welche  Straf-  Erkenntnisse  zur  Warnung  fuͤr  Andere  oͤffentlich  bekannt  gemacht  werden.
Vermoͤg  Decrets  Königl.  Conseriptions-Commission  vom  27.  Merz  wurde  Georg  Peter
kang  von  Rieden,  Oberamts  Hall,  wegen  seiner  Verheimlichung  bei  den  bishertgen  Musterungen,
  und  wegen  versuchter  Bestechung  eines  Land-Dragoners,  in  Hinsicht  seiner  absoluten
  Unbrauchbarkeit  zum  Militärdienst,  mit  Vierwöchentlicher  Festungs-Arbeitsstrafe  belegt.