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252. K. 5. Eigene Commission in Swassachen, F. 6. Ernennung und Amtsverhälenisse des
Rektors, 3253. #. 20. — des Kanzlers, &. 11. Verwalt des Universiräcs= Funck, &. 12.
Studienplau, . 14. f. Pruͤfungen, K #. Preise für Stud'rende, K. 22. Akademische
Institure, K. :5. Anfbebuns aller Privilegien 2c., welche diesen Gesetzen eurgegen sind, §. a1.
Amtekleidung dre Rektors, des Kanzlers und der Professoren, 333.
Unrerförster, f. Forstwesen. «
UntekgcngöfachcthBleibendcndokfgekichtenüberlasse-»Its-AndsühklicherMkmfürdik
Utncsgnngök(-«etichkc,29d,f.Gctichte. '
Unterpfands-Urkunden. Der Verkauf der Formulare dazu ist dem Königl. Stempelamt in
Siatgert — übernagen, s19. Diefallsige Verantwortlichkeit der Stadt= und Amts-
reiber, ebend.
V.
Vaccination, s. Kuhpocken.
Vaganten. Was die Criminalräthe in Betreff derselben zu beobachten haben, 341. C. 27.) 246.
K. 44.
Wasallen. Aufforderung an dieselbe zur Muthung der in den nenen vormals Bairischen Landes-
theilen besitzenden Lehen, 45. Erfordernisse der Muthungs-E'ngaben, ebend. Vergl. Lehen-
Berdi Meseilll, Vorrechte der Königl. Unterthanen, die solche von ihren vorigen Rcgenten
baben, 36.
Vikare. Was in Ansehung der zo einer audern Bestimmung abgerufenen zu heobachten, .
Vikariats-Tabellen. Verordnung die Form und Einfeudeen derselben betr., 58. Formulars
dazu, 59.
Wikrnualien. Accise davon, 33.
Vorspann. Das Chausseegeld soll auch von den Vorspanns-Pferden der Fuhrleute erhoben wer-
den, 3201.
W.
Wagen. Mber Bestimmungen, das Chausseegeld von den Berner-Korb-eltern = und Bauern-
agen betr., 391.
Waidgang. Streieigkeiten darübe werden an das Kbnigl= Justiz-Ministerium verwiesen, 167.
Waisenhäuser. Verordnung den Einzug und die Lieferung ihrer Gefälle betr., 21. Neue Ein-
theilung der Obereinbringereien, ebend. Perbot der Annahme und Einsendung alter franzdst-
scher Thaler, die das Gewicht nicht haben, 91. Ordnung für die beiden Waisenhäu=
ser zu Suttgart und Ludwigsburg, #25. « , . · «
Buchhand-DasPolizeilicheheiWaldbtäadmwitdandastnigLFmaansuistmnmvw
wiesen, 162.
Wallfartben, Das Auslaufen in auswärtige Wallfarthsorte ist den Königl. Unterthanen ver-
boten, 307.
Wafferbau. Verordnung den Uferbau und die Erhaltung der User an den herrschaftlichen Gürern
betr., 53. Anlegung und Schonung der Uferholzpflanzungen, 135. Bestrafung der Ercesse
dagegen, ebend. Sektiou des Wasser-Bauwesens, 2158. 161. Präßdenk, Chef und
übriges Personale, 103. ·
Weggeld.DasandichmmunenzuemächtendevakfmchthnMChausscegclvabgezogmwets
den, 202.
Wea-Inspektoren. Uniform derselben, Bo#. · ·
Weibliches Geschlecht. Verordnung in Betreff der Reisepaͤsse für Weibs-Personen, welche im
Auslande Dienste suchen, 100. Was bei denen, die sich an einen Ausländer verheirathen wol-
len, zu bcobachten, 153.