Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1811. (6)

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Stuttgart.  Da  dle  Brlefe  welche  aus  dem  Könlgreich  Würtkemberg  nuch  dem
Kaigreich  Sachsen,  dem  Herzogthum  Warschau,  Mark-Brandenburg,  Pommern  urd
dem  Kdnigreich  Preußen,  Pr.  Schlesien,  Meklenburg  und  Danzig  abgeben,  wenn  solche
nicht  ausdrücklich  bel  der  Aufgabe  bis  an  die  Kbdnigl.  Württembergische  Grenze  frankien
werden  wollen,  nunmebr  auch  ganz  unfrankirt  abgeschickr  werden  koönnen;  so  wird  dieses
hiemit  auf  Befehl  Kdn.  Reichs-General-Ober-Post-Direktion  dffentlich  bekanm  gemacht.
Den  21.  März  1811.  Kön.  General-Postamt.

Stuttgart.  Bei  fämtlichen  Postämtern  des  Knigreichs  sind  nunmehr  neue  Postwagen
  Passaglers  "Billets=  in  deutscher  und  franzbsischer  Sprache  eingeführt  worden,  in
welchen  neben  allen  übrigen  Schuldigkelten  des  Passagiers  auch  das  von  demselben  an  den
Conducteur  zu  beiahlende  Trinkgeld  mit  9  kr.  per  Station  aufgeführt  ist,  welches  durch
die  Expeditionen  fahrender  Posten  von  den  Passaglers  elngezogen  und  noch  vor  der  Abfahrt
an  die  Conducteurs  bezahlt  wird,  daher  Letztere  unter  keinem  Vorwand  eine  weitere  Forderung
  an  die  Passaglers  machen  können.  Welches  blemit  auf  Befehl  Khnlgl.  Reilchs-General-Ober-Post-Direktion
  öffentlich  bekannt  gemacht  wird.  Den  15.  März  1811.=6

  ·  Kön.  General-Postamr.