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Stuttgart. Da dle Brlefe welche aus dem Könlgreich Würtkemberg nuch dem
Kaigreich Sachsen, dem Herzogthum Warschau, Mark-Brandenburg, Pommern urd
dem Kdnigreich Preußen, Pr. Schlesien, Meklenburg und Danzig abgeben, wenn solche
nicht ausdrücklich bel der Aufgabe bis an die Kbdnigl. Württembergische Grenze frankien
werden wollen, nunmebr auch ganz unfrankirt abgeschickr werden koönnen; so wird dieses
hiemit auf Befehl Kdn. Reichs-General-Ober-Post-Direktion dffentlich bekanm gemacht.
Den 21. März 1811. Kön. General-Postamt.
Stuttgart. Bei fämtlichen Postämtern des Knigreichs sind nunmehr neue Postwagen
Passaglers "Billets= in deutscher und franzbsischer Sprache eingeführt worden, in
welchen neben allen übrigen Schuldigkelten des Passagiers auch das von demselben an den
Conducteur zu beiahlende Trinkgeld mit 9 kr. per Station aufgeführt ist, welches durch
die Expeditionen fahrender Posten von den Passaglers elngezogen und noch vor der Abfahrt
an die Conducteurs bezahlt wird, daher Letztere unter keinem Vorwand eine weitere Forderung
an die Passaglers machen können. Welches blemit auf Befehl Khnlgl. Reilchs-General-Ober-Post-Direktion
öffentlich bekannt gemacht wird. Den 15. März 1811.=6
· Kön. General-Postamr.