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Die Oersvorsteher ober werden dafär verantworklich gemecht, daß sle keinem Chlrur-
gen, ebe er seinen Melsterbrlef vorgezelgt pat., die Ausübung seiner Kunst, und eben se
wenig andere wichtlgere Operatlonen, nomentlich aber die Geburtshülfe gestatten, wenn er
alcht ausdrücklich durch seinen Meisterbrief dazu leglelmirt sst. Stung. in der Könlgl.
Sertlon des Medielnalwesens, den 6. Mal 13123.
Die von den Apothekern auf den Rezepten anzusetzenden Preise betr.
Da die Apetbeker gegen dle bestehenden Gesetze sich erlauben, auf den Recepten dle
relse entweder gar nicht, oder mit andern Zelchen, als durch Zahlen, auszusetzen, bledurch
aber alle Controle verloren geher, so erhalten sämtliche Apotheker die Weisung, bel Strafe
von zwei klelnen Freveln die hierüber bestehenden Könlgl. Verordnungen känftig genau zu
beobachten. Stuttgart, in der Kbnigl. Section des Medicinal-Wesens, den 6. Mal 1312.
Bestrafung eines falschen Denuncianten.
Se. Khalgl. Maj. baben den Carl Ferdinand Wigleb, von Blrnusgheim, Ober-
amts Besigbeim, wegen grundloser und gehössiger und zumal auf elne sträfliche Weise ge-
sammelter Delaten gegen den dortigen Amtmann Sandberger, neben Bezchlung der
Untersuchungs-Kosten zu Erstehung einer vierwbchlgen Festungsstrafe gerechtest verurthbeilt;
welches Erkenntniß auf besondern allerboͤchsten Befehl zur bffentlichen Keuntulß gebracht
wird. Stuttg. den 4. Mal 1812. K. Section der innern Administration.
Se. Königk. Maj. haben durch eln Decret vom 30. April dem General-Majer
August v. Hügel die Entlassung aus Kön. Diensten unter Beibehaltung der Ordens-
Penslon als Commandeur erster Classe des Militalr= Verdienst-Ordens ertheillt.
Se Kbönlgl. Majest. baben verm#g allerhbchsten Reseripts vom 4. Mai dle erle-
digte Criminal= Rakhs-Stelle der Kandvogtei am untern Neckar dem vormaligen Stadt-
Gerichts-Assessor von Neubronner zu Augsburg zu übertragen gerubt.
Se. Kbulgl. Maj. haben die vecante Stelle eines Ober-Pollzel-Commissalrs
fär die Kbnigl. Residenzstadt Stuttgart, dem bei dem Könlyl. Finanz-Departement an-
gestellt gewesenen Kanzellisten Schüt allergnédigst zu übertragen geruht.
Se. Königl. Maj. baben den Carl Frledrich Christlan Reuß, Sohn des elb-
Medleus August v. Reuß den Acceß bei der Kanzlei des Kbulgl. Ministeriums der aus-
wärtigen Angelegenhelten allergnäbdigst bewilligt. Den . Maol.
Se. Kdnigl. Maj. baben vermg allerhock sier Ordre vom 5. Mai dle durch den
Dod detz General= Armee= Arztes v. Jecebl erledigte Stelle dem General-Cbhirurgus
v. Constaurtin zu übertragen, und dagegen