Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1812. (7)

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Straf-Erkenntnisse des Königl. Criminal-Tribunals. 
Ad Mand. Sacr. Heg. Mej. 
Unterm 4. April wurde der zu Brackenhelm verhaftete Lorenz Willpelt, von Groß, 
Gartach, wegen der in einem Ercesse der Nothwehr begangenen, tbtlich gewordenen Ver- 
wundung des Carl Burckart von do, neben Ersatz sämtlicher Kosten, mit Elnjähriger 
Festungsarbelt belegt. — 
Eodem ist der zu Ellwangen in Verbaft und Untersuchung gekommene Seribene 
Adolph Frledrich Weisser, von Sturtgart, wegen begangener Diebstähle und Veruntreuun- 
gen, neben Ersaß der Kesten und des noch unvergüteten Schadens, zu Einjähriger Zucht- 
baussirafe verurtheilt worden. 
Eodemm wurde der zu Ludwigsburg verhaftete Georg Wldmann, von Kornwestbelm, 
wegen verbotener Fabrung eines Schießgewehrs und wiederholter Wilderel, neben Ersatz 
der Kosten und des Schadens, zu lechsmonatlicher Festungsarbelt, und zwar drei Monate 
mit Schellenwerken, condemnirt. 
Am g. Aprll ist die zu Ellwangen verbaftete Tberessa Mäller, von Gmünd, wegen 
Aussezung elnes Kindes, Concublnats und Diebstahls, neben dem Erfot ibrer Arreit= und 
Inquisitions-Kosten, mit fuͤnftehnmonatlicher Zuchthausstrafe in Ludwigsburg mit dem 
Anbang belegt worden, daß sie nach erstandener Strafe unter genaue pollzeillche Aufsicht 
geslellt werden sell. 
Den :4. April wurde der zu Eßllugen verhaftete Jebann Michael Knaus, von 
Groß-Ingersheim wegen wlederbolten und quollficirten Diebstabls, neben Ersotz des 
noch unoergüteten Schadens und der Kosten, mit Einschluh des noch aulcht erstande- 
nen Rests selner fräbern Strofe, zu vierthalbjährlger Zuchthausstrafe in Goniesjell, 
mit dem Beisatz verurthellt, daß Inquisit noch Erstebung dleser Strafe in einem Zwangs- 
Arbeltshause bis zu erprobter Besserung verwahrt werden fll. 
Eodem wurde in Untersuchungs -Sachen der zu Ehlngen verhafteten. Vaganten 
Leonhard Biglerx und Consorten verordnet, daß 
)) Leonhard Bigler, von Unterblelchen, wegen Raubs „Dlebstahls „ Concublnats. 
und Fälschung zu zwanzigjähriger, 
2) Johann Georg Mausrimler aus Kleyen, wegen Dlebstahls , Concublnats und 
Fälschung zu dreljbriger, 
5) Magdalena Mausrimler aus Waldeck, wegem Concublnats „ Fälschung und 
Thellnahme an Diebstäblen,, zu anderthalbjähriger, und 
4) Waldburga Leltner, von Kirchen= Haslach, wegem Sbulicher Vergehen, zu Elur 
j#riger Zuchthausstrafe condemnlr##, und nach erstandener Strafe aus den Kdnigl. Staa- 
ten verwlesen werden sellen. 
Am 12. Aprll wurde in der Untersuchungs-Sache gegem Dhllipp Jakob Bähler 
und Consonen von Dürrmenz, Oberamts Muulbronn erkunnr, dah 
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