Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1812. (7)

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Marbach. Der isjabrlge Thomas Muͤller, von Auensteln., bleslgen Oberamts, 
hat om 5. Febr. d. J. den in elnen 1# Schaß tlefeni Be##gefallenen 6jährigen 
Knaben des doriigen Bürgers und Welngärtners, Jakob, Frlebeich! Gscheldlen mlt eigene# 
Lebensgefabr vom Ertrinken errettet, welche rühmliche #r# enrschlossene Handlung In. Ge- 
mäßbeic allergnädigsten Decrets der Kbnigl. .Sectlon der innern Administration vom 16. 
Mal d. J. hiemit bffentlich belobt wird. Den zz. Mal. K. Oberamt. 
– J 
Stuttgart. Da nach æiner erbaltenen Mitthellung in den Kalserlich Konlglich 
Oestreichischen Staaten dle Declorgtiopen über die zum Consumo oder Transtto elnzuführen 
de Waaren dvom 2. Mal an nur olleln in deutscher Sprache angenommen werden dürken, 
und jede in einer andern Sprache vorkommende Waaren= Erklärung als unbrauchbar zur 
Zellbebandlung angesehen wlrd, so wird dies hiemlt auf Befehl Khnigl. Relchs= General- 
Ober-Pest-Direktlon zur allgemeinen Kenntulh gebracht,, um sich bei Postwagen · Aufgaben 
nach Hesterrelch darnach zu richten. Den 3z. Mal 1612. 
* ·.··. KbnkghGenuss-PRINT 
Stuttgart. Da die bigherige Beschraͤnkung, daß nur die jenige Postwogen-Effekten, 
welche mit einem am folgenden Tag abgehenden Postvagen versendet werden können, auf 
blesiger Expedlilon fahrender Posien bis 7 Uhr Abends zur Dostspedltlon angenommen 
wurden, aufgehoben worden ist, so wird hlemit auf Befehl Kdnigl. Reich-General-Ober= 
Post-Direktion dem YPubtllkum bekannt gemacht, daß nunohne Unterschled alle Postwagen-= 
Stücke von Morgens 375 1: Uhr, uanb. Machmittags von 2 bis Uhr oufgegeben werden 
können, wi##n ouch gleich der Wagen" womlt K#wersendet werden., nicht, Tags darauf ab- 
gebet. Den 30. Mal 1817. -.-. -.- 
Koͤnlgl. General-Postamt.
	        
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