Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1812. (7)

Nro. 29. 1812. * 
Königlich-Württembergisches 
Staats= und Regierungs-Blatt. 
  
Samstag, 27. Juni. 
  
Die Rubricirung der Eingaben betreffeud. 
Es wlrd hlemlt die unterm 11. Januar und 11. Aprll 1806 erneuerte Verordnung 
wlederholt, doß alle Eingaben, die bei Sr. Kdulgl. Majest. unmlttelbar, oder bei 
den Kömigl. Ministerien, Collegien und Departements eingereicht werden, mit verständ= 
lichen und zweckmäßig verfaßten Rubriquen versehen seyn sollen, und paben die Königl. 
Dlener insdesondere dlese Vorschrift nicht nur für sich selbst genau zu befolgen, sondern 
auch solche lhren Amtsuntergebenen zur Mechachtung bekannt zu machen. Dekretum, 
Stung. lim Künigl. Staats-Ministerium, den 18. Juni 1817. 
Die Amto-Verhältnisse des Cameral-Verwalters in Freudenkhal betreffend. 
Se. Khnigl. Majest. haben durch allerhöchste Resolution vom 19. Juni dem 
Cameral-Verwalter in Freudenthal den Stab über diesen Ort und die Hbfe von Rechents- 
bofen dergestalten zu übertragen geruht, daß derselbe, ganz unabhänglg vom Oberamt, 
blos unter den allerhöchst unmittelbaren Befehlen, oder unter der Leltung derjenigen, 
welche Se. Königl. Mej. dazu beauftragen werden, alle die einem Oberbeamten zukom- 
menden Geschäfte in Pollzei= Administratlons= und Gerschtssachen vornehmen und verrich- 
ten sell, mit alleinlger Ausnahme der böheren Jurisdikiion, dle bei dem Oberomt, nach 
wie vor, bleiben wird. Welches zur allgemelnen Nachachtung auf allerh#chsten Befehl 
blerdurch bekannt gemacht wird. Stuttgart, den 21. Juni 1812. 
« Khaigl. Minlsterium des Innern. 
Die Verrichtungen der Königl. Gensd'armerie betr. 
Durch die Gened'armerle find in den Monaten März, April und Mai d. J. I# 
den sämtlichen Landvogtelen des Khalgveichs : Räuber, 41 Diebe, z Wllderer, 36 son-
	        
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