Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1812. (7)

der  inn  Inquisiten  und  Polizeigefangenen.

 

Vor=  und  Zuname,
Stand,  Geburts=  oder
Wohnort  des  Gefangenen.

Uin

Tag  der  Berichtsersiattung,

  oder  Gründe,

wodurch  dieselbe  verzdgert

  worden.

Tag  und  Art
der  Beendigung
des  Voerhafts.

Bemerkungen.