Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1812. (7)

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Am  2.  Sept.  ist  der  zu  Calw  in  Untersuchung  gekommene  Chirurgus,  Ernst  Frledrich
Neumann  zu  Wildbad  wegen  seiner  Verfehlung  durch  Vornabme  einer  nicht  indicirten,
lebensgefährlichen  Operation  dei  de#  Wagner  Fischerschen  Ehefrau  ju  Wildbad,  zu  einjührigem
  Festungs=  Arrest  zu  Hohenasperg  mlt  angemessener  Beschäfrigung  verurtbeilt  und
zugleich  verordnet  worden,  daß  demselben  alle  fernere  Geburtehülfe  untersagt  werden  soll.

Kodem  Ist  die  zu  Lud#lgsburg  verhaftete  Dörothea  Schwelkle,  von  Stuttgart,  weden
  wlederhelten  Dlebstahls,  neben  dem  Ersatz  der  Kosten  und  des  Schadens,,  zu  sechsmonatlicher
  Zuchthausstrafe  condemnirt  worden.  *

Unter  dem  3.  Sept.  wurde  die  zu  Göppingen  verhaftete  Vlktorla  Gänter,  von
Gmünd,  wegen  wlederholten  Dlebstahls,  neben  dem  Kesten=  und  Schadens  Ersatz  mit
achtmonatlicher  Zuchhausstrafe  belegt.

Den  4.  Sept.  wurde  der  zu.  Gppiagen  vehaftete  Gottfrled  Weller,  von  Kalsersbach,
  wegen  wiederholten  Diebstahls,  zu  einjähriger  Festungsarbelt,  so  wie  zum  Ersatz
des  Schadens  und  aller  Kosten  condemnirt.

Kolluim  ist  der  zu  Reutlingen  Iin  Verhaft  und  Untersuchung  gekommene  Johann
Georg  Merz,  von  Erofingen,  wegen  Wilderei-Attentats  und  Gewehr  =  Berbesmlichung,
neben  dem  Eesitz  der  Kosten,  so  wie  der  Consiskatlon  seiner  Gewehre,  zu  oier  und  einhalbmonatlicher
  Festungsarbeit  und  zu  Bezahlnng  von  2o  Pfund  Hellern  verurthellt  worden.

Lodem  murde  der  zu  Künzelsau  verhaftete  Johann  Adam  Feger,  von  Schlelerhof,
wegen  Wilderei  und  Gewehr=  Verhelmlichung,  neben  dem  Ersatz  aller  Kosten  und  des
Werths  von  dem  erlegten  Wild,  mit  oler  und  einbalbmenatlicher  Festungsarbelt,  die
ersten  sechs  Wochen  mit  aufgesetzter  Wilderer-Kappe  belegt.

Eodem  ist  der  zu  Urach  verhaftete  Johann  Wolf,  von  Pfallingen,  wegen  Wldersetzlichkeit
  gegen  dle  Obrlakeit,  zu  zwei  und  einhalbjähriger  Festungsarbeit,  so  wie  zum  Ersat
  aller  Kosten  verurtheilt  worden.  ·  »

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nung  der  ihr  unter  dem  9.  Junl  1805  juerkannten  einjährigen  Zuchthausstrafe,  nunmehr
zu  eln  und  einhalbjähriger  Zuchthausarbeit  condemnirt.

Kodem  ist  die  zu  Ulm  verhaftete  Anna  Marla  Durst  von  da,  wegen  wiederbolten  Diebstahls,
  neben  dem  Kosten=  und  Schadens-Ersatz,  mit  elnjähriger  Zuchthausstrafe  belegt  worden.

Unterm  8.  Sept.  wurde  in  Untersuchungssachen  gegen  den  kasstrten  Comeral-Verwalter
  Rals  und  dem  Commun-Rechnungs-Reolsor  Götz,  von  Hall,  verordnet,  dag

a)TJInkulpat  Rals,  wegen  anonymer  Schmöbschriften,  neben  dem  Ersatz  sämtlicher
Commissions-Rosten,  zu  einjährigem  Festungs-Arrest  mit  angemessener  Beschftigung  verurtheilr,

b)  der  Reolsor  Gb#  aber,  weil  er  sich  verbotener  Cerrespondenz  schuldig  gemacht,
4ber  selnen  erstandenen  Häus-Arrest,  noch  mit  dreimonatlicher  Festungsstrafe  belegt,  und
zu  Bekleldung  aller  dffentlicher  Aemter  für  unfähig  erklärt  werden  sell.