thumbs : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1812. (7)

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Nodem  ist  der  zu  Ulm  verhaftete  Job.  Gottfried  Wagner  von  da,  wegen  wleder:
bolten  Diebstahls,  neben  dem  Ersatz  sämtlicher  Kosten,  zu  zweijähriger  Festungs  arbelt
condemnirt  und  zugleich  befehlen  worden,  daß  derselbe  nach  deren  Erstehung  in  einem
Zwangs-Arbeitshause  bis  zu  erprobter  Besserung  verwahrt  werden  soll.

Am  9.  Sept.  wurde  der  zu  Mergentheim  wegen  wiederhelten  Dlebstahls  in  Untersuchung
  gekommene  Christian  Mänz,  von  Pfedelbach,  neben  dem  Ersatz  der  Kosten  und
des  übrigen  Schadens,  zu  zwei  und  einhalbjähriger  Festungsarbeit  verurthellt.

Unter  dem  17.  Sepr.  ist  der  zu  Ludwigsburg  verhaftete  Mathäus  Mahler,  von
Dürrmenz,  wegen  wiederholten  Dlebstahls,  neben  dem  Ersatz  der  Kosten  und  des
Schadens,  mit  olerjährlger  Festungsarbelt  belegt  und  zuglelch  befohlen  worden,  daß
er  nach  erstandener  Strafe  in  elnem  Zwangs-Arbeitshause  bis  zu  hlnreichend  erprobter
Besserung  zu  verwahren  sey.  «  s-EodemwurbedersoBbbllngeuIII-UntersuchunggekommeneWaldhomwlrthabh


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und  einhalbmonatlichem  Festungs-Arrest  verurtheilt.

Am  15.  Sept.  sind  die  zu  Calw  inqufrirten  Wllhelm  Braun,  von  Neubulach,  Friedrich
  Bäuerle  und  Wilhelm  Haug  zu  Neuweller,  wegen  Wlderseelichkelt  gegen  die
Gensd'armerie,  neben  dem  Ersotz  der  Kosten,  jeder  zu  sechsmonatlicher  Festungsarbel#t
condemnitt,  und  der  Braun  überdies  noch  von  seiner  Gerichtsverwandten=  Stelle  entsetzt
worden.

Kodem  ist  die  zu  Mergentheim  verhaftete  Anna  Marla  Dettenberger,  von  Mleder:
stetten,  wegen  wiederbolten  Dlebstahls,  neben  dem  Ersatz  der  Kosten  und  des  Schadens,
mlt  einer  olerthalbjährigen  Zuchthausstrafe  belegt  und  zugleich  verfägt  worden,  daß  dieselbe
nach  veren  Ersiehung  in  einem  Zwangs-Arbeitshause  bis  zu  erfolgter  Besserung  rerludirt.
werden  soll.

Eodem  wurke  der  zu  Alldorf  verhaftete  Franz  Joseph  Bürger,  von  Grünenbach,
wegen  wlederholten  Dlebstabls  und  Betrugs,  neben  dem  Ersatz  aller  Kosten  und  des
Schadens,  zu  neunmonatlicher  Zuchthansstrafe  in  Getteszell  verurthellt.

Eodem  ist  der  zu  Rottwell  in  Verhaft  und  Untersuchung  gekommene  Joh.  Bapilst
Ubl  von  da,  wegen  Dlebstahls,  Beträgerelen  und  Gewehr-Verbelmlichung,  neben  Conflskation
  des  bei  ihm  vorgefundenen  Gewehrs,  zu  anderthalbjährlger  Zuchthausstrafe,  sowle
  zum  Ersotz  des  Schadens  und  aller  Kosten  condemnire  worden.

Am  19.  Sept.  ist  der  zu  Ulm  verhaftete  Johann  Veil,  von  Fachsenfeld,  wegen
Diebstabls  und  Ehebruchs,  neben  dem  Ersatz  aller  Kosten,  zu  neunmonatllcher  Festungsarbest
  verurtheilt  und  zugleich  verordnet  worden,  daß  derselbe  nach  Erstehung  dieser  Strafeunter
  strenge  pollzelliche  Aufsicht  gesetzt  werden  foll..

Kodem  wurde  die  zu  Ulm  wegen  wlederholten  Diebstahls  in  Untersuchung  gekommene
  Kunigunda  Hafner,  von  Sdfugen,  neben  dem  Ersatz  der  Kosten  und  des  Sche-