Regierungs-Blatt
Großherzogtum Meckhlenburg-Schwerin.
Amtliche Beilage.
Nr. 4.
Jahrgang 1915.
Ausgegeben Schwerin, Mittwoch, den 13. Januar 1915.
Inhalt.
I. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Grunderwerb aus der Feldmark des
Gutes Todendorf. (2) Bekanntmachung, betreffend Freigabe einer Teilstrecke
der Nebenchaussee Wittenburg-Rögnitz für den öffentlichen Verkehr.
(3) Bekanntmachung, betreffend Ubertritt des Gutes Lüdershagen,
A. Güstrow, zum ritterschaftlichen Polizeiverein Güstrow. (4) Bekanntmachung,
betreffend Ausbruch und Erlöschen der Maul= und Klauenseuche.
II. Abteilung. Dienst= pp. Nachrichten.
I. Abteilung.
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(1) Bekanntmachung vom 7. Januar 1915, betreffend Grunderwerb aus der
Feldmark des Gutes Todendorf.
Nach Maßgabe des Enteignungsgesetzes vom 29. März 1845, § 1 Absatz 2, ist auf
den Antrag der Großherzoglichen General-Eisenbahn-Direktion für die als notwendig
erkannte Erweiterung des Bahnkörpers der Gnoien-Teterower Eisenbahn im Jahre
1885 der Erwerb von 973 am Gelände aus der Feldmark des Gutes Todendorf nachträglich
genehmigt worden. -
DiezuerwerbendeFlächeliegtwestlichderBahnftreckeGnoien——Teterowzwischen
den Stationen 7,3 und 7,4.
Schwerin, den 7. Januar 1915.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern.
Im Auftrage: Lübcke.