Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1915 (2)

Regierungs-Blatt

Großherzogtum  Meckhlenburg-Schwerin.

Amtliche  Beilage.

Nr.  4.
Jahrgang  1915.
Ausgegeben  Schwerin,  Mittwoch,  den  13.  Januar  1915.

 

 

 

Inhalt.

I.  Abteilung.  (1)  Bekanntmachung,  betreffend  Grunderwerb  aus  der  Feldmark  des
Gutes  Todendorf.  (2)  Bekanntmachung,  betreffend  Freigabe  einer  Teilstrecke
  der  Nebenchaussee  Wittenburg-Rögnitz  für  den  öffentlichen  Verkehr.
(3)  Bekanntmachung,  betreffend  Ubertritt  des  Gutes  Lüdershagen,
A.  Güstrow,  zum  ritterschaftlichen  Polizeiverein  Güstrow.  (4)  Bekanntmachung,
  betreffend  Ausbruch  und  Erlöschen  der  Maul=  und  Klauenseuche.

II.  Abteilung.  Dienst=  pp.  Nachrichten.

 

I.  Abteilung.
—  —

(1)  Bekanntmachung  vom  7.  Januar  1915,  betreffend  Grunderwerb  aus  der
Feldmark  des  Gutes  Todendorf.

Nach  Maßgabe  des  Enteignungsgesetzes  vom  29.  März  1845,  §  1  Absatz  2,  ist  auf
den  Antrag  der  Großherzoglichen  General-Eisenbahn-Direktion  für  die  als  notwendig
erkannte  Erweiterung  des  Bahnkörpers  der  Gnoien-Teterower  Eisenbahn  im  Jahre
1885  der  Erwerb  von  973  am  Gelände  aus  der  Feldmark  des  Gutes  Todendorf  nachträglich
  genehmigt  worden.  -

DiezuerwerbendeFlächeliegtwestlichderBahnftreckeGnoien——Teterowzwischen
den  Stationen  7,3  und  7,4.

Schwerin,  den  7.  Januar  1915.

Großherzoglich  Mecklenburgisches  Ministerium  des  Innern.
Im  Auftrage:  Lübcke.