Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1812. (7)

Nro. 54. 1812. an 
Königlich-Württembergisches 
Staats= und Regierungs-Blatt. 
Mittwoch, 16. December. 
  
  
Die Anofdnung einer eigenen Behörde zu. Leitung des Landfuhrwesens und des Land= und 
Amts-Botenwesens betr. d. d. 2#. Nov. 1612. 
Se. Könlgl. Moj. Haben durch ein allerböchstes Dekrer vom à4. dleses Monats 
allergnädigst zu befehlen geruhet, daß von den gewerbsameren Städten des Künigreichs 
in die Restdenz-Stadt Stuttgart und auf andere Spedlitons-Plätze des In und Aus- 
landes Frachtfabrer für gewisse Routen aufgestelle werden sollen. 
Auch haben Allerb#chstdieselben zu gleicher Zelt slch bewogen gefunden, zu #el#- 
kung des Landfuhrwesens und des Land= und Amtsbotenwesens elne besondere Commisslon 
anzuordnen, und hlezu den 
Staatsrath von Weckherlin den aten als Chef, den Ober-Negserungsrath v. Sel- 
both, den Ober-Flnanzraih Jäger, und den Ober-Postrat Franke allergnädigst zu er- 
nennen. · 
.Eswirddaher-dieseallgthdchstesAnoksnuvpbksmsrzusdemEndebekannt-gemacht, 
Damit sich känfeig in allen, das Landfuhrwesen und das Land= und Amts-Botenwesen be- 
treffenden Gegenstenden und Vorkommenheiten an dlese dazu eigens aufgestellte. Behdrde- 
gewendet werden koönne. Stuttg. den 3#. Ne. 1612. # 
Die Beisitz-Receptions-Gebühren betr. 
Um die Beisle= Rereptions = Gebähren im das gehbrige Ebenmaß mit dem Zuwachs 
an Rechten zu setzen, welchen dle Beistoer in elner Gemelnde durch das allerhbchste Gene- 
val-Reseript vom 6. Jull d. J. erhalten haben, geruhten Se. Könlegl. Maj. Folgendes- 
u verordnen: · 
1) Fuͤr die Aufnahme in den Belsttz einer Gemelnde wird dle Haͤlfte des jenigen ent- 
richtet, was eine Manns= oder Frauens= Person oder eln Kind für das Bürgerrecht 
nach der bestebenden Lokal-Verfassung zu bezahlen har. 
) Sind in elner Gemeinde die Beistzer kraft der Lokal= Verfassung in Ansehung der 
Genusses der Gemeindegs#ter gegen die Bürger zuräckgesetzt: so ist die Beistg-NRe- 
ceptlons = Gebähr nach dlesem Werhälmmih gegen dan Bürger-Annahms= Geld noch 
welter herabzusetzen. « 
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