Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1812. (7)

59 
vermdg allerbschsten Reseripts vom r. Febr. dem jur #aten evangelischen Pfarr-Stelle 
in Ißny nominirten Pfarr-Bicar Cellarius die allerhöchste Bestärigung zu erthellen; u. 
den Lehrer Johann Christion Keim, von Reutlingen, zum Präceptor der untersten Ab- 
chellung (Classis lae) des hlesigen Kön. Gymnasli zu ernennen. 
Se. Khnigl. Maj. haben durch eln allerhöches Decret vom 33. Jan. den Pest- 
Stall in Heldenbeim dem Ochsenwirih Christoph Friederich Benz daselbst allergnädigst zu 
übertragen geruht. 
  
Stuttgart. Bei der Köhnigl. Sectlon des Medicinal Wesens wurde nach erstande- 
ner Prüfung und geschehener Verpstichtung dem emlassenen Oberarzt Frlederich v. Nick 
zu Heimsheim, Oberamis Leonberg, die Erlaubniß zur medicinischen und chlrurgischen Pra- 
ris ertheilt. Den 1. Febr. 1317. 
  
Friderichshafen. Verhältnisse verschiedener Schiffstellen am Bodensee. 
Se. Königl. Maj. baben durch die für die Stadt Frlderichshafen den Handel und 
die Schiffabrt daselbst unterm #5ten v. M. allergnädigst ertheilten Statuten, die Verhält- 
nisse der verschiedenen dlesseitlgen Schiffstellen und Häfen am Bedensee folgendermaßen al- 
lergnädlast iu bestimmen geruht, und zwor: 
a) soll Friderichshafen dem Handel und dem Transport aller und jeder Waaren gebffnet, 
insbesondere aber ausschließlich für die kaufmännische Speditlon bestimmt seon. 
b) Langenargen und Kreßbrunn sollen zum Frucht= Vieh= und anderem landwirthschaft- 
lichen Handel dergestalt berechilgt seyn, daß der See-Transport für Früchte und 
Vieh allein von Langenargen aus geschleht, und die Schlffer von Kreßbrunn mit 
denen von angenargen dleßfalls in einen mit der berechiigten Schifferzahl jeden Orts 
verhältnißmählgen Turnus treten. Die Schlffs-Stelle in Kreßbrunn foll dagegen 
künftig allein auf den Transport von Holz, Ziegelwaaren und Feld-Drodukten der 
elgenen Markung eingeschränkt sepn. 
) Fischbach, Eriskirch und Schweede sollen ebenfalls nur dem See-Transport von Holz, 
Zicgelwaaren und eigenen Predukten gedffnet seyn, und 
d) In Manzell, einer Winkelstelle, wo kein Schlffer sich befindet, von nun an ulcht mehr 
gelandet werden. 
Demzufolge wurde von den unterzeichneten allergnädigst damit beauftragten Stellen 
bereits die Verfägung getroffen, daß zu Kreßbrunn keine Frächten, zu Langenargen aber 
keine Güterwaaren mehr zum See-Transport übernommen, und wenn von letztern auch 
etwas auf dem Wasser nach Kreßbrunn oder Langenargen kommen sollte, solche dort nicht 
ausgeladen werden dürfen, sondern nach Friderichshafen gewiesen werden sollen, überhaupt 
daß alle oben angegebene allerhbchste Bestimmungen auf das pünktlichste beobachtet werden;