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4) Franz Jokob Keßler, der General, auch Sau-Aeugle genannt, von Groß-Dlek-
weil im Canton Luzern gebürtig, wurde mit elner dreljährlaen Zuchthausstrofe in Gottes-
zell belegt und zuglelch verordnet, daß derselbe nach deren Erstehung auf unbestimmte Zele
in ein Zwangs-Arbeitshaus gebracht werden sell.
5). Johann Geßler, rulgo Vogel-Hannesle, aus Vöhringen gebürtig, wurde zu elner
dreijährlgen Festungsarbeit,
6) Marie Anna Sedelmaler, von Westerstetten, die ConkubIne des obigen Johann
Bernhard, zu elner achtjshrigen Zuchthausstrase In Ludwigsburg und nach Ablauf dleser
Strafzeit noch zu weiterer zweljährlger Recluston in ein Zwangs= Arbeitshaus,
)) Josepba Kampmann, vulgo Wlnklers Sepp, aus Reggenburg, zu elner dritebalb:
jaͤhrigen Zuchihausstrafe in Ludwigsburg verurtheilt. — Endlich wurden wegen verbrecherl-
scher Gemeinschaft mit diesen Va anten
5) Catharlna Fürst, die Ehefrau des Ringwirihs zu Hurdeisi-gen, zu einer einj#e=
Trigen Zuchthausstrafe in budwigsburg,
9) Johann Georg Bauer, Be siänder auf dei obern Dollhof, zu elner andertbalb.
ilbrigen, und
10) Andreas Hagelloch, Beständer auf dem untern Dollhof, zu einer fünfzehnmonat=
lichen Festungestrafe condemnirt.
Am #29. Jan. ist der zu Eßlingen verhaftete Johann Schwunder, von Haubersbronn,
wegen wlderholten Dlebstahls, neben Ersatz aller Kosten, mit vierjähriger Festungsarbelr,
mit dem Arhang belegt, daß er nach deren Erstehung in einem Zwangs= Arbeltshause
ble zu erprobter Besserung verwahrt werden sell.
Uanterm 31. Jan. sind dle zu Balingen, wegen Raubs und Diebstahls verhafteten
Vaganten nach dem verschledenen Gred lhrer Verschuldung, und zwar «
1) Jehansn Christian Haigis, von Duͤrrenwangen, der Aufkircher genannt, zu acht-
jähriger,
* 55 Johann Bernhard Hirschbuber, von Dormettingen, der rothe Bernhard genannt,
zu zweljähriger Zuchtbausstrafe in Goneszell, mie dem Belsatz verurtheilt worden, daß
beide nach erstandener Strase ble zu erprobter Besserung in einem Zwangs-Arbeltspause
verwahrt werden sollen. Ferner wurde
5) Marie Josephe Sedelmaler, von Westerstetten, Cenkublne des vorhergehenden, zu
fünfzehnmonatlicher,
4) Jseph Luchs, von Wurmlingen, mit fünfjehnmenatlicher, und
5) Catharina Lduchs mit sechemenarlicher Zuchthaus Krafe belegt, dagegen
6) dem Jakob Husch, von Ichsenbausen, der erstandene lange Arrest in poenam
imputirt, und derselbe urter Bediohung mis schärferer Strafe auf den Fall der Räükkehr
in die Kbnigl. Staaten relegirt.
Se. Königl. Mej. baben vermbg allerhbcbsten Reseripts vom 13. Febr. dem
Staals und Cabinets= Minister Grasen o Taube. auf sein alleruntertbinlasies Anlu-
chen wegen geschwächter Gesundhelt dos Departement der auswärtigen Angelegenhelten