Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1812. (7)

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4) Franz Jokob Keßler, der General, auch Sau-Aeugle genannt, von Groß-Dlek- 
weil im Canton Luzern gebürtig, wurde mit elner dreljährlaen Zuchthausstrofe in Gottes- 
zell belegt und zuglelch verordnet, daß derselbe nach deren Erstehung auf unbestimmte Zele 
in ein Zwangs-Arbeitshaus gebracht werden sell. 
5). Johann Geßler, rulgo Vogel-Hannesle, aus Vöhringen gebürtig, wurde zu elner 
dreijährlgen Festungsarbeit, 
6) Marie Anna Sedelmaler, von Westerstetten, die ConkubIne des obigen Johann 
Bernhard, zu elner achtjshrigen Zuchthausstrase In Ludwigsburg und nach Ablauf dleser 
Strafzeit noch zu weiterer zweljährlger Recluston in ein Zwangs= Arbeitshaus, 
)) Josepba Kampmann, vulgo Wlnklers Sepp, aus Reggenburg, zu elner dritebalb: 
jaͤhrigen Zuchihausstrafe in Ludwigsburg verurtheilt. — Endlich wurden wegen verbrecherl- 
scher Gemeinschaft mit diesen Va anten 
5) Catharlna Fürst, die Ehefrau des Ringwirihs zu Hurdeisi-gen, zu einer einj#e= 
Trigen Zuchthausstrafe in budwigsburg, 
9) Johann Georg Bauer, Be siänder auf dei obern Dollhof, zu elner andertbalb. 
ilbrigen, und 
10) Andreas Hagelloch, Beständer auf dem untern Dollhof, zu einer fünfzehnmonat= 
lichen Festungestrafe condemnirt. 
Am #29. Jan. ist der zu Eßlingen verhaftete Johann Schwunder, von Haubersbronn, 
wegen wlderholten Dlebstahls, neben Ersatz aller Kosten, mit vierjähriger Festungsarbelr, 
mit dem Arhang belegt, daß er nach deren Erstehung in einem Zwangs= Arbeltshause 
ble zu erprobter Besserung verwahrt werden sell. 
Uanterm 31. Jan. sind dle zu Balingen, wegen Raubs und Diebstahls verhafteten 
Vaganten nach dem verschledenen Gred lhrer Verschuldung, und zwar « 
1) Jehansn Christian Haigis, von Duͤrrenwangen, der Aufkircher genannt, zu acht- 
jähriger, 
* 55 Johann Bernhard Hirschbuber, von Dormettingen, der rothe Bernhard genannt, 
zu zweljähriger Zuchtbausstrafe in Goneszell, mie dem Belsatz verurtheilt worden, daß 
beide nach erstandener Strase ble zu erprobter Besserung in einem Zwangs-Arbeltspause 
verwahrt werden sollen. Ferner wurde 
5) Marie Josephe Sedelmaler, von Westerstetten, Cenkublne des vorhergehenden, zu 
fünfzehnmonatlicher, 
4) Jseph Luchs, von Wurmlingen, mit fünfjehnmenatlicher, und 
5) Catharina Lduchs mit sechemenarlicher Zuchthaus Krafe belegt, dagegen 
6) dem Jakob Husch, von Ichsenbausen, der erstandene lange Arrest in poenam 
imputirt, und derselbe urter Bediohung mis schärferer Strafe auf den Fall der Räükkehr 
in die Kbnigl. Staaten relegirt. 
Se. Königl. Mej. baben vermbg allerhbcbsten Reseripts vom 13. Febr. dem 
Staals und Cabinets= Minister Grasen o Taube. auf sein alleruntertbinlasies Anlu- 
chen wegen geschwächter Gesundhelt dos Departement der auswärtigen Angelegenhelten
	        
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